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Kommunalverfassung Brandenburg [bis 08.06.2024] / §§ 140a - 141 Teil 4 Einschränkung von Grundrechten, Übergangsrecht [Bis 30.06.2021: Übergangsrecht]

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[1] Geändert durch Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung und weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 01.07.2021.

§ 140a Einschränkung von Grundrechten

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.

[1] § 140a eingefügt durch Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung und weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 01.07.2021.

§ 141 Überleitungs- und Übergangsvorschriften

 

(1) 1Städte, denen nach bisherigem Recht der Status einer Mittleren kreisangehörigen Stadt verliehen worden ist, behalten diesen Status. 2Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung kann den Status durch Rechtsverordnung entziehen, wenn die Stadt dies beantragt oder wenn die Einwohnerzahl von 25000 unterschritten wird. 3§ 1 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. 4Der Status gilt als entzogen, wenn die Stadt zur Großen kreisangehörigen Gemeinde bestimmt wird.

 

(2) 1Die Ahndung von Zuwiderhandlungen mit einem Ordnungsgeld richtet sich nach bisherigem Recht, wenn die Zuwiderhandlung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen wurde. 2Gleiches gilt für Ansprüche auf Schadensersatz.

     

(9) bis (13) (weggefallen)

 

(3) Im Falle der Wiederwahl eines Beigeordneten, der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes Beigeordneter war, gelten die Qualifikationsanforderungen des bisherigen Rechts, soweit dies günstiger ist.

 

(15) (weggefallen)

 

(4) 1Die Eröffnungsbilanz nach § 85 ist spätestens für das Haushaltsjahr 2011 zu erstellen. 2Ab dem gleichen Haushaltsjahr ist die Haushaltswirtschaft gemäß § 63 Abs. 3 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu führen. 3Die Vertretung kann durch Beschluss ein früheres Haushaltsjahr festlegen.

  

(17) bis (18) (weggefallen)

 

(5) Der Gesamtabschluss gemäß § 83 ist erstmals spätestens für das Haushaltsjahr 2024 zu erstellen.

 

(20) (weggefallen)

 

(6) 1Ergibt sich bei der Aufstellu...

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