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Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz / Art. 1 - 11 Übersicht

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Art. 1 Änderung des Baugesetzbuches

geändert bzw. eingefügt sind § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 3, § 17 Abs. 6, § 19 Abs. 3 und 4, § 24 Abs. 1, § 36 Abs. 1 und 2, § 38, § 45 Abs. 1, § 46 Abs. 4, § 124, § 133 Abs. 3, § 141 Abs. 4, §§ 165 bis 171, § 175 Abs. 2, § 176 Abs. 7 bis 9, § 180 Abs. 1, § 182 Abs. 1, § 186, § 203 Abs. 3, § 234a, § 236 Abs. 4, § 237 Abs. 1a, § 242 Abs. 8, § 245 Abs. 8, § 245a, § 246 Abs. 1 und 2, § 246a, § 247

Art. 2 Änderung des Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes

aufgehoben ist Artikel 1; Änderungen des Artikels 2 (Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch)

Art. 3 Änderung der Baunutzungsverordnung

geändert ist § 25c

Art. 4 Änderung des Raumordnungsgesetzes

geändert sind § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 5, § 6a, § 8 Abs. 1

Art. 5 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

geändert bzw. eingefügt sind § 4, §§ 8a bis 8c

Art. 6 Änderung des Abfallgesetzes

geändert bzw. eingefügt sind §§ 7 bis 7b, §§ 8 und 8a

Art. 7 [bis 30.09.2006]

[1]

Art. 7 Übergangsvorschrift

Bereits begonnene Verfahren zur Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen sind nach den Vorschriften des Abfallgesetzes und den auf das Abfallgesetz gestützten Rechtsverordnungen zu Ende zu führen, wenn das Vorhaben bei Inkrafttreten dieses Gesetzes öffentlich bekanntgemacht worden ist.

[1] Art. 7 aufgehoben durch Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Anzuwenden bis 30.09.2006.

Art. 8 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

geändert sind § 4 Abs. 1, §§ 8, 10, 13, § 15 Abs. 1 und 2, § 15a Abs. 1 Abs. 1 und 1a, § 19 Abs. 1, § 23 Abs. 1, § 33, § 62 Abs. 1, § 67 Abs. 7

Art. 9 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)

Art. 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf Artikel 9 beruhenden Teile der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen können auf Grund der Ermächtigung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch Rechtsverordnung geändert werden.

Art. 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

geändert sind § 2 Abs. 3, § 16 Abs. 1, § 17

Art. 12 Änderung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes

Art. 13 Gesetz zur Beschränkung von Rechtsmitteln in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Art. 14 Gesetz über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung

Art. 15 Bekanntmachung des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch und des Raumordnungsgesetzes

Art. 16 (Inkrafttreten)

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