Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Indirekteinleiterverordnung Thüringen / § 2 Anzeigepflicht

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) 1Die Einleitung, die nach § 49 Abs.1 ThürWG der wasserrechtlichen Genehmigung nicht bedarf, sowie die Einleitung von Abwasser aus

 

1.

dem Herkunftsbereich des Anhanges 49 "Mineralölhaltiges Abwasser" der Abwasserverordnung in der Fassung vom 17. Juni 2004 (BGBI. I S. 1108, 2625) in der jeweils geltenden Fassung und wenn die Abwasserbehandlungsanlage entsprechend den in der Verwaltungsvorschrift zu § 49 ThürWG Einleitungen von mineralölhaltigem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 1. Oktober 1999 (StAnz. Nr. 44 S. 2334) unter den Nummern 3 und 4 genannten Voraussetzungen betrieben und überwacht wird,

 

2.

dem Herkunftsbereich des Anhanges 50 "Zahnbehandlung" der Abwasserverordnung,

 

3.

dem Herkunftsbereich des Anhanges 52 "Chemischreinigung" der Abwasserverordnung und wenn das anfallende Abwasser mit Hilfe einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt wird, die aus einem Lösemittelabscheider (Sicherheitsabscheider) sowie einer nachgeschalteten Aktivkohleadsorptionsanlage besteht und entsprechend den in der Verwaltungsvorschrift zu § 49 ThürWG Einleitungen aus Chemischreinigungen in öffentliche Abwasseranlagen vom 1. Oktober 1999 (StAnz. Nr. 44 S. 2338) unter den Nummern 2, 3 und 4 genannten Voraussetzungen ausgelegt ist sowie betrieben und überwacht wird,

 

4.

dem Herkunftsbereich des Anhanges 53 "Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie)" der Abwasserverordnung außer Abwasser, das nur bei der Behandlung von Bädern anfällt, und die Einleitung nach den Nummern 4 und 5 der Verwaltungsvorschrift zu § 49 ThürWG Einleitungen von Abwasser aus fotografischen Prozessen (Silberhalogenid-Fotografie) in öffentliche Abwasseranlagen vom 1. Oktober 1999 (StAnz. Nr. 44 S. 2343) betrieben und überwacht wird

bedarf der schriftlichen Anzeige bei der örtlich zuständigen unteren Wasserbehörde. 2Die Anzeige hat durch den Betreiber der Abwasseranlage oder der Einleitung vor Einleitungsbeginn zu erfolgen.

 

(2) Die Anzeigepflicht entfällt für Einleitungen, für die ein Antrag auf eine Genehmigung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG gestellt oder für die eine solche erteilt wurde.

 

(3) 1Der anzeigepflichtige Einleiter hat die von der oberen Wasserbehörde eingeführten Anzeigeformulare zu verwenden. 2Der Anzeige sind die baurechtlichen Zulassungen und Übereinstimmungsnachweise sowie die in den eingeführten Anzeigeformularen geforderten Unterlagen beizufügen.

 

(4) Die Bestimmungen dieser Verordnung über das Einleiten gelten auch für das Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch
    73
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 5 Messen der Grenzabstände
    24
  • Gebäudeeinsturz und herabfallende Gebäudeteile (Verkehrssicherung)
    21
  • Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers / 1.5 Geschützter Personenkreis
    16
  • Gartenteiche und Schwimmbecken (Verkehrssicherung) / 1 Gartenteich
    12
  • Grunddienstbarkeit / 12.1 Teilung des belasteten Grundstücks
    11
  • Grunddienstbarkeit / 4.4.4 Vorteil für Berechtigten
    11
  • Bauarbeiten (Verkehrssicherung) / 1 Haftung des Bauherrn
    9
  • Baunachbarrecht / 4.4 Anspruch auf Entschädigung
    8
  • Geh- und Fahrrecht / 3 Ausübung des Wegerechts
    8
  • Garagen- und Stellplatzanlagenverordnung Rheinland-Pfalz / §§ 1 - 2 Teil 1 Allgemeine Vorschriften
    7
  • Geh- und Fahrrecht / 1 Allgemeines
    7
  • Grunddienstbarkeit / 6.2.4 Rangrücktritt
    6
  • Gerüche aus der Nachbarschaft / 1 Nachbarschutz
    6
  • Hammerschlags- und Leiterrecht / 4 Landesgesetzliche Vorschriften des Hammerschlags- und Leiterrechts
    5
  • Schlichtungsverfahren bei Nachbarstreitigkeiten / 2 Schlichtungsbedürftige Nachbarstreitigkeiten
    5
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 6 Änderung/Ergänzung von Einräumungsvertrag/Teilungserklärung
    5
  • Bestandsgebäude (GEG) / 1.2.2 Raumweise Regelung der Raumtemperatur
    4
  • Notwegrecht / 1.4.3 Erforderliche Baumaßnahmen
    4
  • Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters (ZertVerwV) / 3.9 Überwachung und Abnahme von Werkleistungen
    4
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Wärmeplanung und Heizungstausch
Wärmeplanung und Heizungstausch
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch bietet einen kompakten Fahrplan zum richtigen Vorgehen beim Heizungstausch. Es unterstützt Sie bei Ihrer individuellen Investitionsentscheidung zu Ihrer Wärmeplanung und erläutert alles Wissenswerte über die Regelungen des GEG und BEG.


Indirekteinleiterverordnung Thüringen
Indirekteinleiterverordnung Thüringen

§ 1 (weggefallen) § 2 Anzeigepflicht  (1) 1Die Einleitung, die nach § 49 Abs.1 ThürWG der wasserrechtlichen Genehmigung nicht bedarf, sowie die Einleitung von Abwasser aus   1. dem Herkunftsbereich des Anhanges 49 "Mineralölhaltiges ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Immobilien Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen
Immobilien-Verwaltung Produkte
Wohnungswirtschaft Lösungen
Private Vermietung Produkte
Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren