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IFRS 17 - Versicherungsverträge [bis 15.10.2023] /   Erfolgswirksame Erfassung der vertraglichen Servicemarge

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B119

In jeder Periode wird ein Betrag der vertraglichen Servicemarge für eine Gruppe von Versicherungsverträgen erfolgswirksam erfasst, um die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag widerzuspiegeln, die in dieser Periode im Rahmen der Gruppe von Versicherungsverträgen erbracht wurden (siehe die Paragraphen 44(e), 45(e) und 66(e)). Der Betrag wird bestimmt durch:

 

a)

Bestimmung der Deckungseinheiten in der Gruppe. Die Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe ist die Menge der Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag, die im Rahmen der Verträge in der Gruppe erbracht werden. Die Anzahl wird bestimmt, indem für jeden Vertrag die Menge der gemäß dem Vertrag zu erbringenden Leistungen und sein erwarteter Deckungszeitraum berücksichtigt wird;

 

b)

gleichmäßige Aufteilung der vertraglichen Servicemarge zum Ende der Periode (vor der erfolgswirksamen Erfassung etwaiger Beträge, welche die in der Periode erbrachten Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag widerspiegeln sollen) auf jede in der laufenden Periode erbrachte bzw. in der Zukunft erwartungsgemäß zu erbringende Deckungseinheit;

 

c)

erfolgswirksame Erfassung des den in der Periode erbrachten Deckungseinheiten zugeordneten Betrags.

B119A

Zwecks Anwendung von Paragraph B119 endet der Zeitraum der Leistungen zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen oder der kapitalanlagebezogenen Leistungen zu oder vor dem Zeitpunkt, zu dem alle an derzeitige Versicherungsnehmer fälligen Beträge in Bezug auf diese Leistungen ausgezahlt wurden, ohne Berücksichtigung von unter Anwendung von Paragraph B68 in den Erfüllungswerten enthaltenen Zahlungen an künftige Versicherungsnehmer.

B119B

Versicherungsverträge ohne direkte Überschussbeteiligung können Leistungen zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen nur dann liefern, wenn:

 

a)

eine Kapitalanlagekomponente ...

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