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IFRS 17 - Versicherungsverträge [bis 15.10.2023] / Anhang B Leitlinien für die Anwendung

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[Ohne Titel]

[Vorspann]

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS 17 Versicherungsverträge.

B1

Dieser Anhang enthält Leitlinien zu folgenden Punkten:

 

a)

Definition eines Versicherungsvertrags (siehe die Paragraphen B2 bis B30);

 

b)

Abtrennung von Komponenten eines Versicherungsvertrags (siehe die Paragraphen B31 bis B35); ba) als Vermögenswert angesetzte Abschlusskosten (siehe die Paragraphen B35A bis B35D);

 

c)

Bewertung (siehe die Paragraphen B36 bis B119F);

 

d)

versicherungstechnische Erträge (siehe die Paragraph B120 bis B127);

 

e)

versicherungstechnische Finanzerträge oder -aufwendungen (siehe die Paragraphen B128 bis B136); und

 

f)

Zwischenabschlüsse (siehe Paragraph B137).

DEFINITION EINES VERSICHERUNGSVERTRAGS (ANHANG A)

B2

Dieser Abschnitt enthält Anwendungsleitlinien zur Definition eines Versicherungsvertrags, wie in Anhang A bestimmt. Er behandelt die folgenden Sachverhalte:

 

a)

ungewisses künftiges Ereignis (siehe die Paragraphen B3 bis B5);

 

b)

Naturalleistungen (siehe Paragraph B6);

 

c)

die Unterscheidung zwischen dem Versicherungsrisiko und anderen Risiken (siehe die Paragraphen B7 bis B16);

 

d)

signifikantes Versicherungsrisiko (siehe die Paragraphen B17 bis B23);

 

e)

Änderungen im Umfang des Versicherungsrisikos (siehe die Paragraphen B24 bis B25); und

 

f)

Beispiele für Versicherungsverträge (siehe die Paragraphen B26 bis B30). 23.11.2021 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 416/31

Ungewisses künftiges Ereignis

B3

Ungewissheit (oder Risiko) ist das Wesen eines Versicherungsvertrags. Dementsprechend besteht zu Beginn eines Versicherungsvertrags mindestens bei einer der folgenden Fragen Ungewissheit:

 

a)

die Wahrscheinlichkeit, dass ein versichertes Ereignis eintritt;

 

b)

wann das versicherte Ereignis eintreten wird; oder

 

c)

wie hoch die Leistung des Unternehmens sein wird, wenn das versicherte Ereignis eintritt.

B4

Bei einigen Versicherungsverträgen ist das ver...

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