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Anhang C Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

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[Vorspann]

Dieser Anhang ist fester Bestandteil des Standards und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards.

ZEITPUNKT DES INKRAFTTRETENS

C1

Dieser Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen vor oder gleichzeitig mit der Erstanwendung des Standards auch IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden anwendet. Wendet ein Unternehmen diesen Standard früher an, hat es dies anzugeben.

C1A

Mit der Veröffentlichung von Covid-19-bezogene Mietkonzessionen im Mai 2020 wurden die Paragraphen 46A, 46B, 60A, C20A und C20B hinzugefügt. Leasingnehmer haben diese Änderung auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, und zwar auch auf Abschlüsse, die am 28. Mai 2020 noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben waren.

[1] Eingefügt durch Verordnung (EU) 2020/1434. Anzuwenden spätestens ab dem 1. Juni 2020 für am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahre.

C1B

Durch die im August 2020 herausgegebene Verlautbarung Reform der Referenzzinsätze — Phase 2, mit der IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 geändert wurden, wurden die Paragraphen 104-106 und C20C-C20D eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf ein früheres Geschäftsjahr an, hat es dies anzugeben.

[1] Eingefügt durch Verordnung (EU) 2021/25, Abl. L 11 vom 14.1.2021, S. 7. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnenden Geschäftsjahres.

C1C

Mit der Veröffentlichung von Covid-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021im März 2021 wurden der Paragraph 46B geändert und die Paragraphen C20BA-C20BC ang...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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