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Leistungen an Arbeitnehmer

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[1] Gestrichen durch Verordnung (EU) Nr. 475/2012. Anzuwenden spätestens ab Beginn des ersten, am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahres.

D10

[Paragraf D10 gestrichen ab 1.1.2013:][1]

[Paragraf D10 anzuwenden bis 30.12.2013:] Gemäß IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer kann ein Unternehmen einen "Korridor"-Ansatz verwenden, bei dem einige versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nicht erfasst werden. Die retrospektive Anwendung dieses Ansatzes setzt voraus, dass ein Unternehmen die kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste seit Beginn des Plans bis zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS erfasste bzw. nicht erfasste Gewinne und Verluste aufteilt. Ein erstmaliger Anwender darf jedoch die gesamten zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfassen, selbst wenn er für spätere versicherungsmathematische Gewinne und Verluste den Korridor-Ansatz verwendet. Falls ein erstmaliger Anwender von diesem Wahlrecht Gebrauch macht, muss er dies für alle Pläne tun.

[1] Gestrichen durch Verordnung (EU) Nr. 475/2012. Anzuwenden spätestens ab Beginn des ersten, am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahres.

D11

[Paragraf D11 gestrichen ab 1.1.2013:][1]

[Paragraf D11 anzuwenden bis 30.12.2013:] Ein Unternehmen kann die gemäß Paragraph 120A(p) des IAS 19 erforderlichen Beträge angeben, da die Beträge für jede Bilanzierungsperiode prospektiv seit dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS ermittelt werden.

[1] Gestrichen durch Verordnung (EU) Nr. 475/2012. Anzuwenden spätestens ab Beginn des ersten, am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahres.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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