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IFRIC 20 - Abraumbeseitigungskosten im Tagebau

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VERWEISE

  • Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung[1]
  • [Absatz anzuwenden ab 1.1.2027:][2] IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss

    [Absatz anzuwenden bis 30.12.2027:] IAS 1 Darstellung des Abschlusses

  • IAS 2 Vorräte
  • IAS 16 Sachanlagen
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
[1] Dieses Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung wurde im Jahr 2010 herausgegeben und war zum Zeitpunkt der Ausarbeitung dieser Interpretation in Kraft.
[2] Geändert durch Verordnung (EU) 2026/338. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1.1.2027 beginnenden Geschäftsjahres.

HINTERGRUND

1

Im Tagebau kann es für Unternehmen erforderlich sein, nicht verwertbares Gesteinsmaterial (Abraum) zu beseitigen, um Zugang zu den Erzvorkommen zu erhalten. Diese Tätigkeit wird als Abraumbeseitigung bezeichnet.

2

In der Erschließungsphase eines Bergwerks (d. h. vor Beginn der Produktion) werden die Abraumbeseitigungskosten in der Regel als Teil der abschreibungsfähigen Kosten für die Anlage, Erschließung und Errichtung des Bergwerks aktiviert. Diese aktivierten Kosten werden ab Beginn der Produktion planmäßig abgeschrieben, und zwar üblicherweise nach der leistungsabhängigen Abschreibungsmethode.

3

Auch während der Produktionsphase kann das Bergbauunternehmen laufend Abraum beseitigen müssen, sodass ihm weitere Abraumbeseitigungskosten entstehen.

4

Der in der Produktionsphase beseitigte Abraum ist nicht immer zu 100 Prozent unverwertbar. Oft handelt es sich um eine Mischung aus Erz und Abfallmaterial. Dabei kann das Verhältnis Erz-zu-Abfall (Abraumverhältnis) von einem unwirtschaftlich niedrigen bis hin zu einem profitabel hohen Prozentsatz reichen. Bei der Beseitigung von Abraum mit niedrigem Abraumverhältnis kann dennoch für die Vorratsproduktion nutzbares Material gefördert werden. Außerdem können dadurch tiefer lie...

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