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IFRIC 2 - Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente [bis 15.10.2023]

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VERWEISE

[Anzuwenden ab 1.1.2018:][1]

  • IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung (überarbeitet 2003)[2]
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

[Anzuwenden bis 30.12.2018:]

  • IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung (überarbeitet 2003)[3]
  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (überarbeitet 2003)
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts[4]
[1] Geändert durch Verordnung (EU) 2016/2067. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahres.
[2] Im August 2005 wurde der Titel von IAS 32 in "IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung" geändert. Im Februar 2008 änderte der IASB den IAS 32 dahingehend, dass Instrumente, die über alle in den Paragraphen 16A und 16B oder 16C und 16D beschriebenen Merkmale verfügen und die dort genannten Bedingungen erfüllen, als Eigenkapital einzustufen sind.
[3] Im August 2005 wurde der Titel von IAS 32 in "IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung" geändert. Im Februar 2008 änderte der IASB den IAS 32 dahingehend, dass Instrumente, die über alle in den Paragraphen 16A und 16B oder 16C und 16D beschriebenen Merkmale verfügen und die dort genannten Bedingungen erfüllen, als Eigenkapital einzustufen sind.
[4] Angefügt durch Verordnung (EU) Nr. 1255/2012 vom 11.12.2012. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahres.

HINTERGRUND

1

Genossenschaften und ähnliche Unternehmen werden von einer Gruppe von Personen zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher oder sozialer Interessen gegründet. In den einzelstaatlichen Gesetzen ist eine Genossenschaft meist als eine Gesellschaft definiert, welche die gegenseitige wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezweckt (Prinzip der ...

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  • § 15 Vermächtniserfüllung / b) Muster: Annahme eines Vermächtnisses
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  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
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  • § 17 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen / 4. Zeitpunkt für die Bewertung der Schenkung; Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB)
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  • § 19 Volljährigenunterhalt: Unterhalt des gemeinschaftli ... / F. Anteilige Haftung beider Eltern
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  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / a) Anspruchsberechtigung
    0
  • § 22 Stiftungsrecht / b) Stiftungserrichtung von Todes wegen
    0
  • § 3 Testamentsgestaltung / e) Muster: Pflichtteilsstrafklausel
    0
  • § 31 Kostenrecht / 3. Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung
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  • § 4 Sitzverlegung / a) Minderheitenschutz
    0
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