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IFRIC 16 - Absicherung einer Nettoinvestition in einen a ... / Betrag des Grundgeschäfts, für das eine Sicherungs-beziehung in Betracht kommt (Paragraphen 10—13)

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A3

Das Mutterunternehmen möchte das Währungsrisiko seiner Nettoinvestition in Tochterunternehmen C absichern. Es wird angenommen, dass das Tochterunternehmen A Fremdmittel in Höhe von 300 Mio. US$ aufgenommen hat. Zu Beginn der Berichtsperiode beläuft sich das Nettovermögen des Tochterunternehmens A auf 400.000 Mio. ¥, einschließlich der Einnahmen aus der externen Kreditaufnahme von 300 Mio. US$.

A4

Das Grundgeschäft kann einem Nettovermögen entsprechen, das gleich dem Buchwert der Nettoinvestition des Mutterunternehmens in Tochterunternehmen C (300 Mio. US$) in seinem Konzernabschluss ist oder darunter liegt. Das Mutterunternehmen kann in seinem Konzernabschluss die externe Kreditaufnahme von 300 Mio. US$ von Tochterunternehmen A als eine Absicherung des Risikos des sich ändernden Devisenkassakurses EUR/USD verbunden mit seiner Nettoinvestition in das Nettovermögen von 300 Mio. US$ des Tochterunternehmens C designieren. In diesem Fall sind nach Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sowohl die Währungsdifferenz EUR/USD hinsichtlich der externen Kreditaufnahme von 300 Mio. US$ des Tochterunternehmens A als auch die Währungsdifferenz EUR/USD der Nettoinvestition von 300 Mio. US$ in das Tochterunternehmen C in der Währungsumrechnungsrücklage des Konzernabschlusses des Mutterunternehmens enthalten.

A5

Ohne Bilanzierung von Sicherungsgeschäften würde die gesamte Währungsumrechnungsdifferenz USD/EUR bei der externen Kreditaufnahme von 300 Mio. US$ von Tochterunternehmen A im Konzernabschluss des Mutterunternehmens wie folgt erfasst:

  • die Wechselkursänderung des USD/JPY Kassakurses umgerechnet in Euro im Gewinn oder Verlust und
  • die Wechselkursänderung des JPY/EUR Kassakurses im sonstigen Ergebnis.

Anstatt der Bestimmung in Paragraph A4 kann das Mutterunternehmen in seinem Konz...

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