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IFRIC 14 - IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung [bis 15.10.2023]

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VERWEISE

  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses
  • IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
  • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (in der im Juni 2011 geänderten Fassung)
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

HINTERGRUND

1

[Paragraf 1 anzuwenden ab 1.1.2013:][1] Paragraph 64 von IAS 19 begrenzt die Bewertung eines leistungsorientierten Nettovermögenswertes auf den jeweils niedrigeren Wert der Vermögensüberdeckung im leistungsorientierten Versorgungsplan und der Vermögensobergrenze. Paragraph 8 des IAS 19 definiert die Vermögensobergrenze als den "Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen". Es sind Fragen aufgekommen, wann Rückerstattungen oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen als verfügbar betrachtet werden sollten, vor allem dann, wenn Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen.

[Paragraf 1 anzuwenden bis 30.12.2013:] Paragraph 58 von IAS 19 begrenzt die Bewertung eines leistungsorientierten Vermögenswertes auf den "Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens, der in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen zur Verfügung steht" zuzüglich nicht erfasster Gewinne und Verluste. Es sind Fragen aufgekommen, wann Rückerstattungen oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen als verfügbar betrachtet werden sollten, vor allem dann, wenn Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen.

[1] Geändert durch Verordnung (EU) Nr. 475/2012 vom 5.6.2012, anzuwenden spätestens ab Beginn des ersten, am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahres.

2

In vielen Ländern gibt es Mindestdotierungsverpflichtungen, um die Sicherheit der Pensionsleistungszusagen zu erhöhen, die Mitgliedern eines Altersversorgungsplans gemacht werden. Sol...

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  • § 15 Kündigung und Insolvenz / I. Kündigungsbefugnis
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  • § 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung
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  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen
    0
  • § 2 Pfändung von Arbeitseinkommen / a) Gesetzliche Grundlagen
    0
  • § 2 Urheberrecht / 4. Schranken als Ausdruck des Interessenausgleichs
    0
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Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 19 und IAS 26 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum 1.1.2025 beschlossen wurden. Einen Überblick über die Rechtsentwicklung geben Rz 183 ff. 1 Zielsetzung, ...

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