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IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer (2023) / 68

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Die Methode der laufenden Einmalprämien (mitunter auch als Anwartschaftsansammlungsverfahren oder Anwartschaftsbarwertverfahren bezeichnet, weil Leistungsbausteine linear pro-rata oder der Planformel folgend den Dienstjahren zugeordnet werden) geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des Leistungsanspruchs erdient wird (siehe Paragraphen 70–74) und bewertet jeden dieser Leistungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen (siehe Paragraphen 75–98).

Beispiel zur Veranschaulichung des Paragraphen 68

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 1 % des Endgehalts für jedes geleistete Dienstjahr zu zahlen. Im ersten Dienstjahr beträgt das Gehalt 10 000 WE und wird voraussichtlich jedes Jahr um 7 % ansteigen (bezogen auf den Vorjahresstand). Der angewendete Abzinsungssatz beträgt 10 % per annum. Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie sich die Verpflichtung für einen Mitarbeiter aufbaut, dessen Ausscheiden am Ende des 5. Dienstjahrs erwartet wird, wobei unterstellt wird, dass die versicherungsmathematischen Annahmen keinen Änderungen unterliegen. Zur Vereinfachung wird im Beispiel die ansonsten erforderliche Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit vernachlässigt, dass der Arbeitnehmer vor oder nach diesem Zeitpunkt ausscheidet.

Jahr

1

WE

2

WE

3

WE

4

WE

5

WE
Leistung erdient in:          
— früheren Dienstjahren 0 131 262 393 524
— dem laufenden Dienstjahr (1 % des Endgehalts) 131 131 131 131 131
— dem laufenden und früheren Dienstjahren 131 262 393 524 655
Verpflichtung zu Beginn des Berichtszeitraums — 89 196 324 476
Zinsen von 10 % — 9 20 33 48
Laufender Dienstzeitaufwand 89 98 108 119 131
Verpflichtung am Ende des Berichtszeitraums 89 196 324 476 655
           

Hinweis:

1 Die Verpflichtung zu Beg...

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