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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure / § 31 Honorare für Grundleistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen

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(1) Für die in § 26 und Anlage 7 genannten Grundleistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte:[1]

Fläche

in Hektar

Honorarzone I

geringe Anforderungen

Honorarzone II

durchschnittliche Anforderungen

Honorarzone III

hohe Anforderungen
von bis von bis von bis
Euro Euro Euro
6

 

5 324 6 189 6 189 7121 7 121 7 986
8

 

6 130 7 126 7 126 8 199 8 199 9 195
12

 

7 600 8 836 8 836 10 166 10 166 11 401
16

 

8 947 10 401 10 401 11 966 11 966 13 420
20

 

10 207 11 866 11 866 13 652 13 652 15 311
40

 

15 755 18 315 18 315 21 072 21 072 23 632
100

 

29 126 33 859 33 859 38 956 38 956 43 689
200

 

47 180 54 846 54 846 63 103 63 103 70 769
300

 

62 748 72 944 72 944 83 925 83 925 94 121
400

 

76 829 89 314 89 314 102 759 102 759 115 244
500

 

89 855 104 456 104 456 120 181 120 181 134 782
600

 

102 062 118 647 118 647 136 508 136 508 153 093
700

 

113 602 132 062 132 062 151 942 151 942 170 402
800

 

124 575 144 819 144 819 166 620 166 620 186 863
1 200

 

167 729 194 985 194 985 224 338 224 338 251 594
1 600

 

207 279 240 961 240 961 277 235 277 235 310 918
2 000

 

244 349 284 056 284 056 326 817 326 817 366 524
2 400

 

279 559 324 987 324 987 373 910 373 910 419 338
3 200

 

343 814 399 683 399 683 459 851 459 851 515 720
4 000

 

400 847 465 985 465 985 536 133 536 133 601 270
 

(2) Das Honorar für Grundleistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen ist nach der Fläche des Planungsgebiets in Hektar und nach der Honorarzone zu berechnen.

 

(3) Welchen Honorarzonen die Grundleistungen zugeordnet werden, richtet sich nach folgenden Bewertungsmerkmalen:

 

1.

ökologisch bedeutsame Strukturen und Schutzgebiete,

 

2.

Landschaftsbild und Erholungsnutzung,

 

3.

Nutzungsansprüche,

 

4.

Anforderungen an die ...

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