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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure / § 21 Honorare für Grundleistungen bei Bebauungsplänen

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(1) Für die in § 19 und Anlage 3 genannten Grundleistungen bei Bebauungsplänen sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte:[1] [Bis 31.12.2020: Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 19 und Anlage 3 aufgeführten Grundleistungen bei Bebauungsplänen sind in der folgenden Honorartafel festgesetzt:]

Fläche

in Hektar

Honorarzone I

geringe Anforderungen

Honorarzone II

durchschnittliche Anforderungen

Honorarzone III

hohe Anforderungen
von bis von bis von bis
Euro Euro Euro
0,5 5 000 5 335 5 335 7 838 7 838 10 341
1 5 000 8 799 8 799 12 926 12 926 17 054
2 7 699 14 502 14 502 21 305 21 305 28 109
3 10 306 19 413 19 413 28 521 28 521 37 628
4 12 669 23 866 23 866 35 062 35 062 46 258
5 14 864 28 000 28 000 41 135 41 135 54 271
6 16 931 31 893 31 893 46 856 46 856 61 818
7 18 896 35 595 35 595 52 294 52 294 68 992
8 20 776 39 137 39 137 57 497 57 497 75 857
9 22 584 42 542 42 542 62 501 62 501 82 459
10 24 330 45 830 45 830 67 331 67 331 88 831
15 32 325 60 892 60 892 89 458 89 458 118 025
20 39 427 74 270 74 270 109 113 109 113 143 956
25 46 385 87 376 87 376 128 366 128 366 169 357
30 52 975 99 791 99 791 146 606 146 606 193 422
40 65 342 123 086 123 086 180 830 180 830 238 574
50 76 901 144 860 144 860 212 819 212 819 280 778
60 87 599 165 012 165 012 242 425 242 425 319 838
80 107 471 202 445 202 445 297 419 297 419 392 393
100 125 791 236 955 236 955 348 119 348 119 459 282
 

(2) Das Honorar für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist nach der Fläche des Plangebiets in Hektar und nach der Honorarzone zu berechnen.

 

(3) Welchen Honorarzonen die Grundleistungen zugeordnet werden, richtet sich nach folgenden Bewertungsmerkmalen:

 

1.

Nutzungsvielfalt und Nutzungsdichte,

 

2.

Baustruktur und Baudichte,

 

3.

Gestaltung und Denkma...

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      Leitsatz (amtlich) 1. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs der Wohnungseigentümer gegen ihren ehemaligen Verwalter, dem zur Last gelegt wird, Maler-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an einer größeren Wohnanlage, bestehend aus fünf ...

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