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Hessisches Waldgesetz / Anlage Fortgeltende Bannwalderklärungen:

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1

Des Regierungspräsidiums Darmstadt:

 

1.1

Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Lorsch, Stadt Lorsch, Landkreis Bergstraße zu Bannwald vom 25.07.1995, Az. 05-6316-BW, StAnz. 46/1997 S. 3532 und StAnz. 21/2010 S. 1477,

 

1.2

Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Lampertheim, Stadt Lampertheim, Landkreis Bergstraße zu Bannwald vom 13.08.1996, Az. 09-6316-BW, StAnz. 39/1996 S. 3182,

 

1.3

Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Viernheim, Stadt Viernheim, Landkreis Bergstraße zu Bannwald vom 08.08.1996, Az. 05-6516-BW, StAnz. 39/1996 S. 3180,

 

1.4

Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Babenhausen, Stadt Babenhausen, Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Gemarkung Zellhausen, Gemeinde Mainhausen, Landkreis Offenbach zu Bannwald vom 16.06.1994, Az. 54-6118-BW-NWR, StAnz. 40/1994 S. 2855, 1.5

 

1.5

Erklärung von Waldflächen in den Gemarkungen Alsbach, Gemeinde Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Gemeinde Bickenbach, Pfungstadt, Stadt Pfungstadt, und Seeheim, Gemeinde Seeheim-Jugenheim, Landkreis Darmstadt-Dieburg zu Bannwald vom 11.08.1998, Az. 01-6316-BW, StAnz. 4/1999 S. 251,

 

1.6

Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Seeheim, Gemarkung Seeheim-Jugenheim, Landkreis Darmstadt-Dieburg zu Bannwald vom 27.07.1992, Az. 53-6316-BW-NWR, StAnz. 38/1992 S. 2498,

 

1.7

Erklärung von Waldflächen in den Gemarkungen Nieder-Beerbach und Waschenbach, Gemeinde Mühltal, Landkreis Darmstadt-Dieburg zu Bannwald vom 26.08.1997, Az. 01-6318-BW, StAnz. 46/1997 S. 3528,

 

1.8

Erklärung von Waldflächen in den Gemarkungen Langen, Stadt Langen, Egelsbach, Gemeinde Egelsbach, Zeppelinheim, Stadt Neu-Isenburg und Buchschlag, Stadt Dreieich, Landkreis Offenbach und den Gemarkungen Mörfelden-Walldorf, Stadt Mörfelden-Walldorf, Landkreis Groß-Gerau zu Bannwald vom 15.10.1996, Az. 18-5916-BW, StAnz....

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  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
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