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Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung [bis 31.12.2003] / § 6 Oberfinanzdirektion Koblenz

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(1) Dem Hauptzollamt Darmstadt werden übertragen die Zuständigkeiten

 

1.

der Hauptzollämter Frankfurt am Main-Flughafen und Gießen für

 

a)

die Bewilligung und den Widerruf des laufenden Zahlungsaufschubs und die Verwaltung der Sicherheiten für den laufenden Zahlungsaufschub,

 

b)

die Vergütung der Mineralölsteuer nach § 52 der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung,

 

c)

die Ermittlung von Steuerstraftaten sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, ausgenommen die Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten durch Amtsträger, denen solche Ermittlungen grundsätzlich im Rahmen des ersten Zugriffs obliegen;

 

2.

der anderen Hauptzollämter des Bundesgebietes für die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Säumniszuschlägen sowie die Vollstreckung wegen Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Darmstadt bewilligten laufenden Zahlungsaufschub;

 

3.

des Hauptzollamts Gießen für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch die Zollverwaltung nach den §§ 107 und 112 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, nach den §§ 304, 307 und 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und nach den §§ 2 und 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für die Stadtteile westlich der Flüsse Main und Nidda der kreisfreien Stadt Frankfurt am Main;

 

4.

des Hauptzollamts Frankfurt am Main-Flughafen für

 

a)

die Zulassung von Straßenfahrzeugen und Behältern zur Beförderung von Waren unter Zollverschluss,

 

b)

die Überwachung der allgemein zugelassenen Steuerbürgen,

 

c)

die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch die Zollverwaltung nach den §§ 107 und 112 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, nach den §§ 304, 307 und 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und nach den §§ 2 und 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;

 

5.

des Hauptzollamts Koblenz für die Annahme der Ausfu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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