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GewStR 1990 / Zu § 3 GewStG

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25. Staatliche Lotterieunternehmen ( § 3 Nr. 1 GewStG )

1Zum Begriff der staatlichen Lotterie vgl. die BFH-Urteile vom 14.3.1961 (BStBl. III S. 212), vom 13.11.1963 (BStBl. 1964 III S. 190) und vom 24.10.1984 (BStBl. 1985 II S. 223). 2Danach ist die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 1 GewStG auf Lotterieunternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, auch dann nicht anwendbar, wenn sich die Anteile in der Hand des Staates befinden. 3Demgegenüber ist § 3 Nr. 1 GewStG auf ein Lotterieunternehmen, das als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht unterliegt, anzuwenden. 4Vgl. im übrigen auch Abschnitt 35.

26.-30. (weggefallen)

31. Hochsee- und Küstenfischerei ( § 3 Nr. 7 GewStG )

1Es genügt für die Anwendung der Befreiungsvorschrift in § 3 Nr. 7 GewStG, daß eine der dort bezeichneten Voraussetzungen erfüllt ist. 2Vgl. das RFH-Urteil vom 14.12.1937 (RStBl. 1938 S. 428). 3Küstenfischerei im Sinne dieser Vorschrift ist auch die Fischerei auf dem Unterlauf der Weser und der Elbe und die Haffischerei. 4Eine Nebentätigkeit, z. B. sogenannte Angelfahrten, beeinträchtigt die Steuerbefreiung für die begünstigten Tätigkeiten nicht, solange der Betrieb als solcher seinen Charakter als Hochsee- und Küstenfischereibetrieb nicht einbüßt. 5Vgl. das BFH-Urteil vom 19.7.1978 (BStBl. 1979 II S. 49). 6Die Binnenfischerei (Fischerei auf Binnengewässern einschließlich der Teichwirtschaft) gehört zur Landwirtschaft und unterliegt nicht der Gewerbesteuer.

32. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Vereine im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ( § 3 Nr. 8 GewStG )

 

(1) 1§ 3 Nr. 8 GewStG nimmt auf § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG Bezug. 2Die Abschnitte 16 bis 22 KStR sind daher entsprechend anzuwenden. 3Zu dem steuerbefreiten Tätigkeitsbereich gehört auch die Vermittlung von Verträgen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes, z. B. von Mietverträgen für Maschinenringe einschließlich der Gestellung von Personal. 4Der Begriff "Verwertung"umfaßt auch die Vermarktung bz...

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