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Gesetz zur Ergänzung der Rentenüberleitung

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Art. 1 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

geändert ist die Inhaltsübersicht; geändert bzw. eingefügt sind § 118, § 185 Abs. 2, § 217, § 225 Abs. 1, § 233a Abs. 1, § 247, §§ 249 und 249a, § 250 Abs. 2, § 252 Abs. 1, § 252a, §§ 256 und 256a, § 256b Abs. 1, § 259a, § 259b Abs. 1, § 260, § 274a, § 275a, § 278a, § 294 Abs. 2, § 300 Abs. 3a, § 302a, §§ 307a-307c, § 311 Abs. 5, § 315a, §§ 319a und 319b;

(Änderungen sind in das SGB VI eingearbeitet.)

Art. 2 Änderung des Übergangsrechts für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets

geändert, eingefügt bzw. gestrichen sind das Inhaltsverzeichnis, § 1, § 7 Abs. 3, § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 1, § 15 Abs. 4, § 19, § 22, § 24, § 26, § 28 Abs. 4, § 38, § 41 Abs. 2 [Gl-Nr. 826-30-1a], Sechstes Kapitel;

(Änderungen sind in diese Vorschrift eingearbeitet.)

Art. 3 Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes

geändert bzw. eingefügt sind § 2, §§ 5-8, §§ 10 und 11, § 13 Abs. 1, §§ 14 und 15, § 16 Abs. 2, Überschrift der Anlage 5, Anlagen 7 und 8;

(Änderungen sind in das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz eingearbeitet.)

Art. 4 Gesetz zur Gleichstellung mit Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Zusatzversorgungssystem-Gleichstellungsgesetz - ZVsG)

(hier nicht abgedruckt)

Art. 5 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

eingefügt ist in Art. II § 1 die Nr. 5;

(Änderungen sind in das SGB I eingearbeitet.)

Art. 6 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

geändert bzw. eingefügt sind Art. I § 111 Abs. 1 Nrn. 7-9, Art. II § 15b;

(Änderungen sind in das SGB IV eingearbeitet.)

Art. 7 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

angefügt an § 48 Abs. 3 ist ein Satz;

(Änderungen sind in das SGB X eingearbeitet.)

Art. 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

(Änderungsbestimmungen)

Art. 9 Änderung des Fremdrentengesetzes

geändert ist § 22 Abs. 2;

(Änderungen sind in das Fremdrentengesetz eingearbeitet.)

Art. 10 Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes

(Änderungsbestimmungen)

Art. 11 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung

(Änderungsbestimmungen)

Art. 12 Änderung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes

(Änderungsbestimmungen)

Art. 13 Änderung des Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetzes

geändert ist § 3 Abs. 1;

(Änderungen sind in das Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz eingearbeitet.)

Art. 14 Änderung des Artikels 38 des Renten-Überleitungsgesetzes

angefügt in Art. 38 Satz 2 ist ein Halbsatz;

(Änderungen sind in das Renten-Überleitungsgesetz eingearbeitet.)

Art. 15 Änderung des Gesetzes über den Ausgleich von Aufwendungen für das Altersübergangsgeld

(Änderungsbestimmungen)

Art. 16 [bis 17.08.2006]

[1]

Art. 16 Übergangsvorschriften

(1) Soweit die Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf den im Dezember 1991 gezahlten Rentenbetrag abstellen, ist dieser Betrag auch dann zugrund...

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