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Gemeinsame Empfehlung Prävention nach § 3 SGB IX / Anhang Beispiele für die Zusammenarbeit im Sinne dieser Gemeinsamen Empfehlung

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Gesetzliche Krankenkassen:

Die gesetzlichen Krankenkassen ergreifen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention, die zeitlich vor den Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ansetzen. Sie unterstützen Betriebe bei der Einrichtung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Seit Mai 2017 steht den Arbeitgebern zusätzlich ein neues Beratungs- und Informationsportal, die BGF-Koordinierungsstellen der gesetzlichen Krankenkassen www.bgf-koordinierungsstelle.de als professionelle Anlaufstelle in Sachen Betrieblicher Gesundheitsförderung zur Verfügung. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit der zuständigen Träger und Stellen dienen die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz sowie weitere Vereinbarungen u. a. mit anderen Rehabilitationsträgern.

Bundesagentur für Arbeit:

Im Rahmen der Arbeitsmarktberatung berät und sensibilisiert der Arbeitgeber-Service (AG-S) der BA Arbeitgeber bedarfsorientiert u. a. zur Notwendigkeit der Betrieblichen Gesundheitsförderung, alters- und alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Wird tiefergehender Beratungs- und Unterstützungsbedarf zur konkreten Planung und Umsetzung erkannt, wird der Arbeitgeber an entsprechende regionale Beratungsanbieter verwiesen. Die BA und BIH schließen die Vereinbarung zur Zusammenarbeit "Gemeinsam für einen inklusiven Arbeitsmarkt" (Juli 2017). Ziel beider Akteure ist es, durch eine engere Verzahnung gemeinsamer Aktivitäten die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung "Arbeitslosigkeit und Gesundheit" zwischen BA und GKV wurde die Ausg...

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