Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gemeindeordnung Schleswig-Holstein / § 16g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeinde, vertreterinnen und -vertreter beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

 

(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über

 

1.

Selbstverwaltungsaufgaben, die zu erfüller die Gemeinde nach § 2 Abs. 2 verpflichtet ist, soweit ihr nicht ein Entscheidungsspielraum zusteht,

 

2.

Angelegenheiten, über die kraft Gesetzes die Gemeindevertretung entscheidet (§ 28 Satz 1 Nr. 1 ),

 

3.

die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die kommunalen Abgaben und die privatrechtlichen Entgelte,

 

4.

den Jahresabschluss der Gemeinde und den Jahresabschluss der Eigenbetriebe,

 

5.

die Hauptsatzung,

 

6.

[1]Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses sowie dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung,

Bis 06.06.2024:

6.

Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses sowie dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung; über den Aufstellungsbeschluss sowie dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung findet ein Bürgerentscheid nicht statt, sofern der jeweilige Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung oder des zuständigen Ausschusses gefasst wurde,[2] [Bis 06.04.2023: ,]

 

7.

die Rechtsverhältnisse der Gemeindevertreterinnen und -vertreter, der kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten und der Beschäftigten der Gemeinde,

 

8.

die innere Organisation der Gemeindeverwaltung,

 

9.

Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren.

 

(3) 1Über Selbstverwaltungsaufgaben können die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). 2Ein Bürgerbegehren darf nur Selbstverwaltungsaufgaben zum Gegenst...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 9.14.2 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung
    2
  • Freibeträge: Lohn- und einkommensteuerliche Bewertung / 4.1 ELStAM-Freibetrag
    1
  • TV-L - Entgeltordnung / Entgeltgruppe 6
    1
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / I. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe V a
    0
  • Aufenthaltsgesetz / §§ 3 - 12a Abschnitt 1 Allgemeines
    0
  • Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang – TVSöD / 2.7.1.1 Entgelt während des Ausbildungsteils
    0
  • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / Besoldungsgruppe C 1 (kw)
    0
  • Besoldungsgesetz Sachsen [bis 31.12.2023] / Besoldungsgruppe B 8
    0
  • Geringfügigkeits-Richtlinien (GeringfügRL) / Beispiel 13
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 6 BPersVG (und e ... / 1.2 Dienststellenbegriffe
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 72-75 BPersVG ( ... / 3.14.2.1 Vorsitz
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 77 BPersVG (und ... / 3.12.2 Frist
    0
  • II. Beginn des Arbeitsverhältnisses – Anmeldung / 5.5 Ein-Euro-Jobs (§ 16 Abs. 3 SGB II)
    0
  • Jansen, SGB VI § 163 Sonderregelung für beitragspflichti ... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit
    0
  • Jansen, SGB VI § 168 Beitragstragung bei Beschäftigten / 2.14 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben (Abs. 3)
    0
  • Jansen, SGB VI § 85 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten ... / 2.1 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)
    0
  • Kommentierung zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) / 12.2.3 Nichtgewährung bei berufs- oder tätigkeitsbedingten Erschwernissen (Absatz 1 Satz 2)
    0
  • Kommunalverfassung Brandenburg [bis 08.06.2024] / §§ 1 - 4 Abschnitt 1 Grundlagen
    0
  • Landkreisordnung Rheinland-Pfalz / §§ 73 - 75 6. Kapitel Übergangs- und Schlußbestimmungen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Optimal managen: Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst
Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst
Bild: Haufe Shop

Das Buch erläutert die Methoden der aufgaben- bzw. prozessorientierten Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst und zeigt, wie Zeiten und Mengen transparent und fortschreibungsfähig ausgewiesen werden können.


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren