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Gehalts-TV, Einzelhandel, Hamburg, 18.06.1993 (AVE-Anfan ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Gehalts-TV, Einzelhandel, Hamburg, 18.06.1993 (AVE-Anfang: 01.05.1993; AVE-Ende: 30.04.1995)

Nummer: 15305.094

Klassifizierung: Gehalts-TV

Fachbereich: Einzelhandel

Tarifgebiet: Hamburg

Geltungsbereich: Angestellte u. Auszubildende

Datum: 18. Juni 1993

Nachfolger: 15305.105

AVE
AVE Anfang 01. Mai 1993
AVE Ende 30. April 1995

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 48 vom 10. März 1994

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

§ 3 des Gehalts-TV (Ausbildungsvergütungen) erst ab 01.08.1993 av

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für den Einzelhandel

vom 15. Februar 1994

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Hamburg

die folgenden

Tarifverträge für den Einzelhandel in Hamburg, nämlich

1. der Gehaltstarifvertrag, einschließlich Ausbildungsvergütungen vom 18. Juni 1993,

mit Wirkung vom

zu Nummer 1: (Gehaltstarifvertrag) 1. Mai 1993, jedoch § 3 (Ausbildungsvergütungen) ab 1. August 1993,

mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.

Einschränkungen:

2) Soweit in Tarifverträgen auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verwiesen wird, erfaßt die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen ihrerseits für allgemeinverbindlich e...

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