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Gehalts-TV, Bekleidungsindustrie, Westfalen, 30.06.1993 ... / § 5 Laufzeit

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1.

Dieser Tarifvertrag tritt mit dem 1. Juni 1993 in Kraft.

 

2.

Er kann mit zweimonatiger Frist, frühestens zum 30. April 1994, gekündigt werden.

Gehaltssätze ab dem 1. Juni 1993

  Erhöhung Neues Gehalt
     
Gruppe I    
     
vor Vollendung des 18. Lebensjahres DM 35,– DM 1.718,–
nach Vollendung des 18. Lebensjahres DM 39,– DM 1.895,–
nach Vollendung des 20. Lebensjahres DM 44,– DM 2.143,–
nach Vollendung des 22. Lebensjahres DM 52,– DM 2.510,–
     
Gruppe II    
     
im 1. Tätigkeitsjahr DM 43,– DM 2.090,–
im 2. Tätigkeitsjahr DM 46,– DM 2.221,–
im 3. Tätigkeitsjahr DM 52,– DM 2.510,–
im 4. Tätigkeitsjahr DM 58,– DM 2.809,–
ab dem 5. Tätigkeitsjahr DM 64,– DM 3.129,–
     
Gruppe III    
     
im 1. Tätigkeitsjahr DM 51,– DM 2.496,–
im 2. Tätigkeitsjahr DM 57,– DM 2.775,–
im 3. Tätigkeitsjahr DM 64,– DM 3.099,–
ab dem 4. Tätigkeitsjahr DM 73,– DM 3.544,–
     
Gruppe IV    
     
im 1. Tätigkeitsjahr DM 73,– DM 3.553,–
im 2. Tätigkeitsjahr DM 80,– DM 3.910,–
ab dem 3. Tätigkeitsjahr DM 90,– DM 4.357,–
     
Gruppe V    
     
im 1. Tätigkeitsjahr DM 106,– DM 5.139,–
ab dem 2. Tätigkeitsjahr DM 112,– DM 5.436,–
     
Gruppe VI DM 132,– DM 6.403,–
     
Ausbildungsvergütungen    
     
im 1. Ausbildungsjahr DM 758,–  
im 2. Ausbildungsjahr DM 853,–  
im 3. Ausbildungsjahr DM 1.003,–  

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