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ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / AR 36.

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In Bezug auf Initiativen oder Verfahren, die auf den Bedürfnissen der betroffenen Arbeitskräfte beruhen, und im Hinblick auf die Fortschritte bei der Umsetzung solcher Initiativen oder Verfahren kann das Unternehmen Folgendes angeben:

 

a)

Informationen darüber, ob und wie Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und rechtmäßige Vertreter oder ihre glaubwürdigen Stellvertretenden bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen werden, und

 

b)

Informationen über die beabsichtigten oder erzielten positiven Ergebnisse dieser Initiativen oder Verfahren für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.

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