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ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens / Anlage A: Anwendungsanforderungen

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[Vorspann]

Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens. Sie unterstützt die Anwendung der in diesem Standard festgelegten Angabepflichten und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile dieses Standards.

Ziel

AR 1.

Zusätzlich zu den in Absatz 2 genannten Themen kann das Unternehmen auch in Betracht ziehen, Informationen zu anderen Themen anzugeben, die für wesentliche Auswirkungen über einen kürzeren Zeitraum relevant sind, z. B. Initiativen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit der Arbeitskräfte des Unternehmens während einer Pandemie.

AR 2.

Der Überblick über soziale Aspekte in Absatz 2 bedeutet nicht, dass alle diese Aspekte in jeder Angabepflicht in diesem Standard behandelt werden sollen. Vielmehr bietet er eine Liste der aus den in der Richtlinie 2013/34/EU festgelegten Berichterstattungspflichten abgeleiteten Aspekte, die das Unternehmen bei der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte zu berücksichtigen und anschließend gegebenenfalls als wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen dieses Standards anzugeben hat.

AR 3.

Personen, die unter den Begriff "Arbeitskräfte des Unternehmens" fallen, sind beispielsweise die Folgenden:

 

a)

Zu den Auftragnehmern (Selbstständigen) unter den Arbeitskräften des Unternehmens gehören beispielsweise:

i.

Auftragnehmer, die vom Unternehmen mit Arbeiten beauftragt werden, die andernfalls von einem Arbeitnehmer ausgeführt würden,

ii.

Auftragnehmer, die vom Unternehmen mit Arbeiten in einem öffentlichen Bereich (z. B. auf einer Straße) beauftragt werden,

iii.

Auftragnehmer, die vom Unternehmen beauftragt werden, die Arbeiten/Dienstleistungen direkt am Arbeitsplatz eines Kunden des Unternehmens zu erbringen.

 

b)

Zu den Personen, die bei einem Dritten beschäftigt sind und im Rahm...

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