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ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

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Ziel

1.

Ziel dieses Standards ist es, Angabepflichten festzulegen, die es den Nutzern der Nachhaltigkeitserklärung ermöglichen, Folgendes zu verstehen:

 

a)

die wesentlichen positiven und negativen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen des Unternehmens, einschließlich der Ressourceneffizienz, der Vermeidung der Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen und der nachhaltigen Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen (in diesem Standard als "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" bezeichnet),

 

b)

alle Maßnahmen (und die Ergebnisse dieser Maßnahmen), die ergriffen wurden, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung zu verhindern oder abzumildern, einschließlich Maßnahmen zur Entkoppelung des Wirtschaftswachstums von der Verwendung von Materialien, und um mit Risiken und Chancen umzugehen,

 

c)

die Pläne und Kapazitäten des Unternehmens zur Anpassung seiner Strategie und seines Geschäftsmodells an die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, unter anderem in Bezug auf die Minimierung von Abfällen, die Erhaltung des höchstmöglichen Werts von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen und die Verbesserung ihrer effizienten Nutzung bei Produktion und Verbrauch,

 

d)

Art, Typ und Umfang der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens, die mit seinen Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft verbunden sind, sowie die Art und Weise, wie das Unternehmen damit umgeht, und

 

e)

die finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- und langfristig aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben.

2.

Dieser Standard enthält Angabepflichten im Zusammenhang mit "Ressourcennutzung" und "Kreislaufwirtschaft", insbesondere in Bezug auf:

 

a)

Ressourcenzuflüsse, einschließlich der Kreislauffähigkeit von wesentlichen Ressourcenzuflüssen unter Berücksichtigung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Ressourcen, und

 

b)

Ressourcenabflüsse einschließlich Informationen zu Produkten und Materialien und

 

c)

Abfälle.

3.

Der Begriff "Kreislaufwirtschaft" bezeichnet ein Wirtschaftssystem, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und ihre effiziente Nutzung in Produktion und Verbrauch verbessert wird, wodurch die Auswirkungen ihrer Nutzung auf die Umwelt reduziert und das Abfallaufkommen sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe in allen Phasen ihres Lebenszyklus minimiert werden, auch durch Anwendung der Abfallhierarchie. Ziel ist es, den Wert der technischen und biologischen Ressourcen, Produkte und Materialien zu maximieren und zu erhalten, indem ein System geschaffen wird, das die Haltbarkeit, die optimale Nutzung oder die Wiederverwendung, die Aufbereitung, die Wiederaufarbeitung, das Recycling und den Nährstoffkreislauf ermöglicht.

4.

Dieser Standard baut auf den einschlägigen Rechtsrahmen und Politiken der EU auf, einschließlich des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[1] (Abfallrahmenrichtlinie) und der EU-Industriestrategie.

[1] Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3).

5.

Zur Bewertung des Übergangs vom "Business-as-usual"-Szenario, d. h. einer Wirtschaft, in der endliche Ressourcen abgebaut werden, um Produkte herzustellen, die verwendet und dann weggeworfen werden (lineare Produktion), hin zu einem Kreislaufwirtschaftssystem stützt sich dieser Standard auf die Ermittlung der physischen Ströme von Ressourcen, Materialien und Produkten, die das Unternehmen gemäß Angabepflicht E5-4 Ressourcenzuflüsse und Angabepflicht E5-5 Ressourcenabflüsse verwendet und erzeugt hat.

Zusammenspiel mit anderen ESRS

6.

Die Ressourcennutzung ist ein wichtiger Faktor in Bezug auf andere Umweltauswirkungen wie Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen und biologische Vielfalt. Eine Kreislaufwirtschaft ist ein System, bei dem eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen bei der Gewinnung, Verarbeitung, Produktion, Verbrauch und Bewirtschaftung von Abfällen angestrebt wird. Ein solches System hat vielfältige Vorteile für die Umwelt, insbesondere die Verringerung des Material- und Energieverbrauchs und der Emissionen in die Luft (Treibhausgasemissionen oder sonstige Umweltverschmutzung), die Begrenzung von Wasserentnahmen und -ableitungen sowie Regenerierung der Natur zur Begrenzung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.

7.

Um einen umfassenden Überblick darüber zu geben, welche anderen Umweltaspekte in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wesentlich sein könnten, sind auch einschlägige Angabepflichten in folgenden umweltbezogenen ESRS enthalten:

 

a)

ESRS E1 Klimawandel, in dem vor allem auf Treibhausgasemissionen und Energieressourcen (Energieverbrauch) eingegangen wird,

 

b)

ESRS E2 Umw...

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
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Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Punktuelle ...

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