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ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

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Ziel

1.

Ziel dieses Standards ist es, Angabepflichten festzulegen, die es den Nutzern der Nachhaltigkeitserklärung ermöglichen, Folgendes zu verstehen:

 

a)

welchen Einfluss das Unternehmen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme in Form wesentlicher positiver und negativer tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen hat, einschließlich des Ausmaßes, in dem es zu den Ursachen für den Verlust und die Schädigung der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen beiträgt,

 

b)

alle ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung wesentlicher tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen und zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen sowie die Ergebnisse dieser Maßnahmen, und zum Umgang mit Risiken und Chancen, und

 

c)

die Pläne und die Fähigkeiten des Unternehmens, seine Strategie und sein Geschäftsmodell im Einklang mit Folgendem anzupassen:

i.

der Einhaltung der Belastbarkeitsgrenzen des Planeten im Zusammenhang mit der Integrität der Biosphäre und dem Landsystemwandel,

ii.

der Vision des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal und seine einschlägigen Ziele und Vorgaben,

iii.

den relevanten Aspekten der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030[1],

iv.

Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie 92/43/EWG des Rates (EU-Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien)[2] und

v.

Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)[3],

 

d)

Art, Typ und Umfang der wesentlichen Risiken, Abhängigkeiten und Chancen des Unternehmens im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen, sowie die Art und Weise, wie das Unternehmen damit umgeht, und

 

e)

die finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- und langfristig aus de...

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