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ErbStR, amtliche Hinweise 2011 / H B 193 (7) [Bewertung des Erbbaurechts]

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Bewertung der wirtschaftlichen Einheit des Erbbaurechts

Beispiel 1 (Ertragswertverfahren):

Ein Mietwohngrundstück mit einem Rohertrag nach § 186 BewG in Höhe von 45 000 EUR ist in Ausübung eines Erbbaurechts im Jahre 2001 errichtet worden. Das belastete Grundstück hat eine Fläche von 500 m² und der Bodenrichtwert beträgt 300 EUR/m². Der vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins beträgt zum Bewertungsstichtag am 15.3.2011 3 000 EUR und ist bis zum Ablauf des Erbbaurechts am 1.1.2034 zu zahlen. Eine Entschädigungszahlung für das Gebäude ist nicht vorgesehen. Der Gutachterausschuss verfügt über keine Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren. Liegenschaftszinssätze und Erfahrungssätze für Bewirtschaftungskosten hat der Gutachterausschuss ebenfalls nicht ermittelt.

Ermittlung Bodenwertanteil

Verzinsungsbetrag des Bodenwerts      
5,0 % von 150 000 EUR (500 m² × 300 EUR/m²)     7 500 EUR
Liegenschaftszins      
(§ 193 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 BewG) 5,0%    
Vertraglich vereinbarter jährlicher Erbbauzins     ./. 3 000 EUR
Unterschiedsbetrag     4 500 EUR
Vervielfältiger (aus Anlage 21 BewG)     x 13,16
Liegenschaftszins      
(§ 193 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 BewG) 5,0%    
Bewertungsstichtag 15.3.2011    
Ablauf des Erbbaurechts 1.1.2034    
Restlaufzeit des Erbbaurechts 22 Jahre    
Bodenwertanteil (nach § 193 Absatz 3 i. V. m. Absatz 4 BewG)     59 220 EUR

Gebäudeertragswert am Bewertungsstichtag nach § 193 Absatz 5 i. V. m. § 185 BewG

Jahresmiete (Rohertrag nach § 186 BewG)     45 000 EUR
Bewirtschaftungskosten (aus Anlage 23 BewG) 21 % von 45 000 EUR     ./. 9 450 EUR
Grundstücksart Mietwohngrundstück    
Bezugsfertigkeit des Gebäudes 2001    
Alter des Gebäudes 10 Jahre    
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (aus Anlage 22 BewG) 80 Jahre    
Restnutzungsdauer 70 Jahre    
Grun...

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