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ErbStR, Amtliche Hinweise 2003 / H 68 [Verzicht auf die Steuerbefreiungen]

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H 68 (2)

Folgen des Verzichts auf die Steuerbefreiungen

Praxis-Beispiel

Erblasserin M hatte sämtliche Anteile an einer GmbH für 5 000 000 EUR erworben, finanziert durch ein Darlehen, das am Todestag mit 4 000 000 EUR valutiert. Der gemeine Wert der Anteile am Todestag beträgt 3 000 000 EUR. Alleinerbin ist Tochter T. Zum Nachlass gehört außerdem ein Bankguthaben mit einem Steuerwert von 1 000 000 EUR.

a) Bereicherung ohne Verzicht auf die Steuerbefreiung  
Bankguthaben   1 000 000 EUR
GmbH-Anteile (begünstigt) 3 000 000 EUR  
Freibetrag ./. 256 000 EUR  
Verbleiben 2 744 000 EUR  
Bewertungsabschlag ./. 1 097 000 EUR + 1 646 400 EUR
Wert des Erwerbs   2 646 400 EUR
     
Schulden (Kürzung § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG)  
4 000 000 EUR X (1 646 400 EUR : 3 000 000 EUR) ./. 2 195 200 EUR
Bereicherung   451 200 EUR
     
b) Bereicherung bei Verzicht auf die Steuerbefreiung  
Bankguthaben   1 000 000 EUR
GmbH-Anteile (nicht begünstigt)   + 3 000 000 EUR
Wert des Erwerbs   4 000 000 EUR
Schulden (ohne Kürzung § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG)   ./. 4 000 000 EUR
Bereicherung   0 EUR

H 68 (3)

Verzicht bei mehreren Arten begünstigten Vermögens

Praxis-Beispiel

Erblasserin M hatte sämtliche Anteile an einer GmbH für 5 000 000 EUR erworben, finanziert durch ein Darlehen, das am Todestag mit 4 000 000 EUR valutiert. Der gemeine Wert der Anteile am Todestag beträgt 3 000 000 EUR. Zum Nachlass gehört außerdem ein Gewerbebetrieb mit einem Steuerwert von 200 000 EUR und ein Bankguthaben mit einem Steuerwert von 1 000 000 EUR. Alleinerbin ist Tochter T. T verzichtet auf die Steuerbefreiung für die GmbH-Anteile.

Bankguthaben   1 000 000 EUR
Betriebsvermögen (begünstigt) 200 000 EUR  
Freibetrag ./. 200 000 EUR + 0 EUR
GmbH-Anteile (nicht begünstigt)   + 3 000 000 EUR
Wert des Erwerbs   4 000 000 EUR
Schulden...

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