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ErbStR, Amtliche Hinweise 2003 / H 157 [Ermäßigungen für Besonderheiten]

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Bewertung einer Betriebswohnung und eines Wohnteils

Praxis-Beispiel

Bewertung einer Betriebswohnung und eines Wohnteils in einem Erbfall im Jahr 2003:

1. Betriebswohnung: Baujahr 1993, Wohnfläche 100 m²

Fläche 400 m² x Bodenrichtwert 1.1.1996 umgerechnet 250 EUR/m² 100 000 EUR
Mindestwert 80 v.H. 80 000 EUR
   
übliche Miete 7 000 EUR x Vervielfältiger 12,5 87 500 EUR
Alterswertminderung 5 v.H. ./. 4 375 EUR
Zwischensumme 83 125 EUR
Zuschlag nach § 146 Abs. 5 BewG (20 v.H.) + 16 625 EUR
Zwischenwert 99 750 EUR
Ermäßigung nach § 143 Abs. 3 BewG (15 v.H.) ./. 14 963 EUR
Wert der Betriebswohnung 84 787 EUR
2. Wohnhaus des Betriebsinhabers: Baujahr 1900, Wohnfläche 120 m²  
Fläche 1 200 m² x Bodenrichtwert 1.1.1996 umgerechnet 250 EUR/m² 300 000 EUR
bebaute Fläche (171 m² x 5 =) 855 m² x 250 EUR/m² 213 750 EUR
Mindestwert 80 v.H. 171 000 EUR
übliche Miete 7 500 EUR x Vervielfältiger 12,5 93 750 EUR
Alterswertminderung 25 v.H. ./. 23 438 EUR
Zwischensumme 70 312 EUR
Zuschlag nach § 146 Abs. 5 BewG (20 v.H.) + 14 062 EUR
Vorläufiger Grundstückswert 84 374 EUR
Grundstückswert (Mindestwert) 171 000 EUR
Ermäßigung nach § 143 Abs. 3 BewG (15 v.H.) ./. 25 650 EUR
Wert des Wohnteils 145 350 EUR

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