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Erbschaftsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2019 / H E 19a.3 [Behaltensregelung]

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Verringerung des Entlastungsbetrags bei Verstoß gegen Behaltensregelungen

Beispiel:

Unternehmer U hat seinen Großneffen G (Steuerklasse III) zum Alleinerben eingesetzt. Zum Nachlass gehört ein Gewerbebetrieb (Steuerwert 1 200 000 EUR) und ein Anteil von 30 % an der A-GmbH (Steuerwert 400 000 EUR). Das begünstigte Vermögen des Gewerbebetriebs beträgt 1 200 000 EUR und des GmbH-Anteils 400 000 EUR. Ein Antrag nach § 13a Absatz 10 ErbStG wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehört Kapitalvermögen mit einem Wert von 750 000 EUR.

Für G ergibt sich folgende Steuerberechnung:

Betriebsvermögen (begünstigt)     1 200 000 EUR    
GmbH-Anteil (begünstigt)     + 400 000 EUR    
begünstigtes Vermögen     1 600 000 EUR   1 600 000 EUR
Verschonungsabschlag (85 %)         ./. 1 360 000 EUR
Verbleiben         240 000 EUR
Abzugsbetrag         ./. 105 000 EUR
Steuerpflichtiges Unternehmensvermögen         135 000 EUR
Abzugsbetrag     150 000 EUR    
Verbleibender Wert (15 %) 240 000 EUR        
Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR        
Unterschiedsbetrag 90 000 EUR        
davon 50 %     ./. 45 000 EUR    
Verbleibender Abzugsbetrag     105 000 EUR    
Kapitalvermögen         + 750 000 EUR
Gesamter Vermögensanfall         885 000 EUR
Erbfallkostenpauschale         ./. 10 300 EUR
Persönlicher Freibetrag         ./. 20 000 EUR
Steuerpflichtiger Erwerb         854 700 EUR

Anteil des tarifbegünstigten Vermögens:

135 000 EUR : 885 000 EUR = 15,26 %
         
Steuer nach Stkl. III (30 %)         256 410 EUR
Auf begünstigtes Vermögen entfällt          
256 410 EUR x 15,26 %     39 129 EUR    
Steuer nach Stkl. I (19 %) = 162 393 EUR          
Auf begünstigtes Vermögen entfällt          
162 393 EUR x 15,26 %     ./. 24 781 EUR    
Unterschiedsbetrag     14 348 EUR   ./. 14 348 EUR
Festzusetzende Steuer         242 0...

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