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Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen im Freistaat Sachsen

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Entgelt-TV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen, 10.01.2014 (AVE Anfang: 03.06.2014; AVE Ende: 31.12.2015)

Nummer: 25641.019

Klassifizierung: Entgelt-TV

Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe

Tarifgebiet: Sachsen

Geltungsbereich: alle Arbeitnehmer

Datum: 10. Januar 2014

Vorgänger: 25641.008

AVE
AVE Anfang 03. Juni 2014
AVE Ende 31. Dezember 2015

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 24. Oktober 2014

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
 

b)

Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

Vom 16. Oktober 2014

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), der durch Artikel 5 Nummer 1 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Freistaates Sachsen

der Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen im Freistaat Sachsen vom 10. Januar 2014

– gültig ab 1. Januar 2014, erstmals kündbar zum 31. Dezember 2015 –,

abgeschlossen zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V., Landesgruppe Sachsen, Norsk-Data-Straße 3, 61352 Bad Homburg, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, L...

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