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Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Entgelt-TV, Sicherheitsdienstleistungen, Hessen, 08.11.2024 (AVE-Anfang: 01.01.2025)

Nummer: 256000600064

Klassifizierung: Entgelt-TV

Fachbereich: Sicherheitsdienstleistungen

Tarifgebiet: Hessen

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende

Datum: 08. November 2024

Vorgänger: 256000600063

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2025

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer B6 vom 17. Juli 2025

Bemerkung

Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Vom 23. Juni 2025

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales erklärt aufgrund des § 5 Absatz 1, 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Hessen den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen vom 8. November 2024

– kündbar zum 31. Dezember 2025 –

abgeschlossen zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Hessen, Am Weidenring 56, 61352 Bad Homburg, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Landesbezirk Hessen, WilhelmLeuschner-Straße 69 – 77, 60329 Frankfurt am Main,

mit Wirkung vom 1. Januar 2025 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich.

Geltungsbereich des Tarifvertrags:

räumlich: für das Land Hessen;

fachlich: für alle Betriebe und selbständigen Betriebs...

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  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
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