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Entgelt-TV/Entgeltliste 2 (B), Bandweberei, Nordrhein-We ... / § 2 Anwendungsbereich

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Korsettbänder, Blusenbesätze, Wäschebänder und Barmer Bogen mit und ohne

Kunstseide, Schalborten, Ockispitzen, Gardinenringbänder und Bettgimpen

I.

Die Entgelte verstehen sich für je 100 Meter Band unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen:

  1. Berechnung der verschiedenen Breiten:

    a) bis 6 Linien Breite sind je Linie 16 1/2 Pfennig für 100 Schuß zu berechnen.
    b) über 6 Linien Breite sind je Linie 15 1/2 Pfennig für 100 Schuß zu berechnen,
    c) Die Breite ist mit mindestens 5 Linien anzunehmen, Zacken und Festonbogen sind mit einzubeziehen.
    d) Bei 3- und mehrspuligen glatten Waren mit Ausnahme von Festons ist eine Mindestbreite von 6 Linien zugrundezulegen.
    e) Jede angefangene Linie ist als volle Linie zu berechnen.
  2. Kette:

    a) Für 1- und 2fache Garne gelten die Sätze laut Tabelle.
    b) Für 3- und mehrfache Garne sind die Sätze der Tabelle mit dem 3- oder Mehrfachen anzunehmen.
  3. Einschlag:

    a) Die Entgelte laut Tabelle gelten für 1- und 2fache Garne.
    b) Die Entgeltsätze erhöhen sich für 3- und mehrfache Garne um das 3- und Mehrfache.
    c) Für mehrfach gespulte Garne ist die Gesamtlänge zu berechnen.

    Die Umrechnung der Stärken-Verhältnisse des kunstseidenen Schußfadens gegenüber dem baumwollenen Faden wird wie folgt ermittelt: 5400 : durch Titre.

    Zum Beispiel: Einschl. 1 x 300 den. 5400 : 300 ist gleich 18/1 Bw.

II.

Grundentgelte für Kette und für Einschlag.

  Rohes, gebleichtes und gefärbtes Garn Lüstriertes Garn
Nummer des Einfachen Garnes

Kettentgelt je Faden

in Pfg.

für 100 m Band

Einschlag-Entgelt

je 100 m Einschlaglänge in Pfg.

je 100 m Band

Kettentgelt je Faden

in Pfg.

für 100 m Band

Einschlag-Entgelt

je 100 m Einschlaglänge in Pfg.

je 100 m Band
 

1fach

Pfg.

2fach

Pfg.

1fach

Pfg.

2fach

Pfg.

1fach

Pfg.

2fach

Pfg.

1fach

Pfg.

2fach

Pfg.
3 1,30 2,60 2,24 4,48 3,90 7,80 4,48 8,96
4 1,00 2,00 1,68 3...

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