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Entgelt-TV/Entgeltliste 2 (B), Bandweberei, Nordrhein-We ... / §§ 1 - 5 Entgeltliste 6 (A)

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§ 1 Geltungsbereich

für die

in Heimarbeit Beschäftigten in der Bandweberei (Hausbandweber)

im Lande Nordrhein-Westfalen

abgeschlossen zwischen dem

"Industrieverband Deutscher Bandweber und Flechter e.V."

und dem

"Verband Bergischer Hausbandweber e.V."

§ 2 Anwendungsbereich

Korsettbänder, Blusenbesätze, Wäschebänder und Barmer Bogen mit und ohne

Kunstseide, Schalborten, Ockispitzen, Gardinenringbänder und Bettgimpen

I.

Die Entgelte verstehen sich für je 100 Meter Band unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen:

  1. Berechnung der verschiedenen Breiten:

    a) bis 6 Linien Breite sind je Linie 16 1/2 Pfennig für 100 Schuß zu berechnen.
    b) über 6 Linien Breite sind je Linie 15 1/2 Pfennig für 100 Schuß zu berechnen,
    c) Die Breite ist mit mindestens 5 Linien anzunehmen, Zacken und Festonbogen sind mit einzubeziehen.
    d) Bei 3- und mehrspuligen glatten Waren mit Ausnahme von Festons ist eine Mindestbreite von 6 Linien zugrundezulegen.
    e) Jede angefangene Linie ist als volle Linie zu berechnen.
  2. Kette:

    a) Für 1- und 2fache Garne gelten die Sätze laut Tabelle.
    b) Für 3- und mehrfache Garne sind die Sätze der Tabelle mit dem 3- oder Mehrfachen anzunehmen.
  3. Einschlag:

    a) Die Entgelte laut Tabelle gelten für 1- und 2fache Garne.
    b) Die Entgeltsätze erhöhen sich für 3- und mehrfache Garne um das 3- und Mehrfache.
    c) Für mehrfach gespulte Garne ist die Gesamtlänge zu berechnen.

    Die Umrechnung der Stärken-Verhältnisse des kunstseidenen Schußfadens gegenüber dem baumwollenen Faden wird wie folgt ermittelt: 5400 : durch Titre.

    Zum Beispiel: Einschl. 1 x 300 den. 5400 : 300 ist gleich 18/1 Bw.

II.

Grundentgelte für Kette und für Einschlag.

  Rohes, gebleichtes und gefärbtes Garn Lüstriertes Garn
Nummer des Einfachen Garnes

Kettentgelt je Faden

in Pfg.

für 100 m Band

Einschlag-Entgelt

je 100 m Einschlaglänge in Pfg.

je 100 m Band

Kettentgelt je Fad...

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