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Entgelt-TV/Entgeltliste 1 (B), Bandweberei, Nordrhein-We ... / § 2 Anwendungsbereich

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Baumwoll-, Leinen- und Zellwollbänder in Taffet und Körper mit und ohne Kante

a)

Alle Bänder mit baumwollener Kette und baumwollenem Schuß.

b)

Halbleinene Bänder, d.h. gemischte Kette (Leinen und Baumwolle) mit baumwollenem Schuß oder baumwollene Kette mit Leinenschuß.

c)

Dreiviertelleinene Bänder, d.h. Leinenkette mit baumwollener Kante und baumwollenem Schuß.

d)

Ganzleinene Bänder, d.h. Leinenkette mit Leinen- oder Eisengarnschuß.

f)

Kräuselbänder.

1.

Als Mindestbreite sind 10 Millimeter zu berechnen.

 

Für je 1 mm Bandbreite sind zu rechnen:

bis 10 mm Bandbreite 1 Pfg.
über 10 mm bis 15 mm 0,8 Pfg.
über 15 mm bis 20 mm 0,7 Pfg.
über 20 mm 0,6 Pfg.

2.

Für jeden Kettfaden sind zu rechnen:

je Kettfaden bis 4 Faden je Linie oder 1,8 Faden je mm 0,5 Pfg.
je Kettfaden bis 7 Faden je Linie oder 3,1 Faden je mm 0,6 Pfg.
je Kettfaden bis 10 Faden je Linie oder 4,4 Faden je mm 0,7 Pfg.
über 10 Faden je Linie oder 4,4 Faden je mm 0,8 Pfg.

3.

Zuschläge für Schuß:

bis 13 Schuß je 1 cm für jeden Schuß 1 Pfg.
bis 18 Schuß je 1 cm für jeden Schuß 1,1 Pfg.
bis 22 Schuß je 1 cm für jeden Schuß 1,2 Pfg.
bis 26 Schuß je 1 cm für jeden Schuß 1,5 Pfg.
bis 30 Schuß je 1 cm für jeden Schuß 1,6 Pfg.
bis 34 Schuß je 1 cm für jeden Schuß 1,8 Pfg.
über 34 Schuß je 1 cm für jeden Schuß 2,0 Pfg.

4.

Für mehr als 4 Schachten sind je Schacht und je 1 Millimeter 1/6 Pfg. mehr zu vergüten.

5.

Die Entgelte verstehen sich für 30/1 oder 60/2 Ne Kette und 30/1 oder 60/2 Ne Schuß. Für stärkeres Material sind folgende Zuschläge zu berechnen:

  Kette Schuß
bis 24/1 oder 48/2 2 1/2 v.H. 5 v.H.
bis 20/1 oder 40/2 5 v.H. 10 v.H.
bis 16/1 oder 32/2 7 1/2 v.H. 15 v.H.
bis 12/1 oder 24/2 10 v.H. 20 v.H.
bis 10/1 oder 20/2 12 1/2 v.H. 30 v.H.
bis 8/1 oder 16/2 15 v.H. 40 v.H.
bis 6/1 oder 12/2 20 v.H. 60 v.H.
bis 4/1 oder 8/...

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