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Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / Anhang zum Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Militärische Anlagen und Liegenschaften

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vom 10. Mai 2011

zwischen dem

Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V., (BDWS)

Landesgruppen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern

- einerseits

und der

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),

Bundesvorstand

Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

- andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

Der Anhang gilt

1. räumlich:

für die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern

2. fachlich:

für alle Sicherheitsdienstleistungen an und in militärischen Anlagen, Liegenschaften und Einrichtungen der Bundeswehr

3. persönlich:

für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im fachlichen Geltungsbereich tätig sind,

Alle Bezeichnungen gelten für Männer sowie für Frauen.

Bei sämtlichen nachfolgend genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.

§ 2 Begriffsbestimmungen und Definitionen

 

1.

Anforderungen an das Wachpersonal

 

1.1.

Grundanforderungen

Der Einsatz setzt generell voraus, dass das eingesetzte Wachpersonal insbesondere

a)

ausreichende Kenntnisse über Tatbestände und Rechtsfolgen des § 227 BGB, § 32 StGB (Notwehrrecht), §§ 859, 860 BGB (Besitzwehr) und § 127 Abs. 1 StPO (vorläufige Festnahme) nachweisen kann;

b)

vom Auftraggeber überprüft und freigegeben ist.

 

1.2.

Weitergehende Anforderungen

Die Zahlung der Lohnsätze nach § 3 setzt über die Forderungen gem. § 2, Abs. 1.1. hinausgehend voraus, dass die Wachperson insbesondere

 

a)

ausreichende Kenntnisse im Wachdienst der Bundeswehr gem. ZDV 10/6 und in der Handhabung einer Handfeuerwaffe nachweisen kann;

 

b)

ausreichende Kenntnisse über die Befugnisse nach dem UZwGBw nachweisen kann;

c)

die Befugnisse nach dem Gesetz über die Anwendung des unmittelbaren Zwanges und Ausübung besonderer Befugnisse bei der Bundeswehr (UZwGBw) übertragen bekommen hat und von der Wachperson eine dienstlich bereitgestellte Schusswaffe ge...

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