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Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / Anhang zum Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Feuerwehr

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vom 10. Mai 2011

zwischen dem

Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V., (BDWS)

Landesgruppen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern

- einerseits

und der

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),

Bundesvorstand

Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

- andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

Der Anhang gilt

1. räumlich:

für die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern

2. fachlich:

für alle Feuerwehrdienstleistungen in hauptamtlichen Betriebs- und Werksteuerwehren, ausgenommen Feuerwehrdienstleistungen in kerntechnischen Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern

3. persönlich:

für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im fachlichen Geltungsbereich tätig sind,

Alle Bezeichnungen gelten für Männer sowie für Frauen.

Bei sämtlichen nachfolgend genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.

§ 2 Begriffsbestimmungen und Definitionen

 

1.

Anforderungen an Mitarbeiter im hauptamtlichen Feuerwehrdienst

Der Einsatz setzt generell voraus, dass die Arbeitnehmer insbesondere

a)

über die für ihren Einsatz erforderliche Qualifikation verfügen. Dies mindestens ist die abgeschlossene B1-Ausbildung an einer Landesfeuerwehrschule oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss/bestandener Prüfung.

b)

die Tauglichkeit G 26/3 fortlaufend nachweisen.

c)

Abweichungen regelt für Werkfeuerwehr in Ausbildung bzw. Wiedereinsteiger § 6

 

2.

Lohnsätze für Dienste unter 24 Stunden

a)

Die Zahlung der Lohnsätze für Dienste unter 24 Stunden gem. § 3 kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Leistungsvorgabe des Auftraggebers regelmäßig eine kürzere Dienstschicht als 24 Stunden vorschreibt.

b)

Die Zahlung der Lohnsätze für Dienste unter 24 Stunden kommt nicht zur Anwendung bei Schichtverkürzungen aus organisatorischen Gründen z. B., zu Ausbildungsmaßnahmen oder auf G...

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