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Entgelt-TV, Hotel- u. Gaststättengewerbe, Niedersachsen, ... / 6. Entgelttabelle

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Die Eingruppierung der Beschäftigten in die Entgeltgruppen erfolgt nach den Tätigkeiten. Unterschiedliche Bewertungen für männliche und weibliche Beschäftigte bei gleicher Tätigkeit sind unzulässig.

Für die Eingruppierung sind die Tätigkeitsmerkmale (Oberbegriffe) maßgebend, die Beispiele dienen der Information. Als Beispiele sind die branchenüblichen Tätigkeiten/Berufe aufgeführt und den überwiegend zutreffenden Entgeltgruppen zugeordnet.

Die Entsprechungen der Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften für den Sektor Hotel, Restaurant, Cafe (HORECA), die im Auftrage des Europäischen Parlaments erstellt worden sind, finden Anwendung.

Die mit (SG) gekennzeichneten Tätigkeitsbeispiele entstammen typischerweise der Systemgastronomie.

Die tariflich zu leistende monatliche Arbeitszeit ergibt sich aus § 5 des jeweils gültigen Manteltarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen.

Entgeltgruppe 1

Beschäftigte mit Tätigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse erfordern, die durch Anleitung erworben werden.

Beispiele:

Haus- und Hoteldienerln

Küchenhilfen

Page

Reinigungskräfte

SG:

Beschäftigte im Rotationssystem

Tischabräumerln

Nach 12-monatiger Tätigkeit und teilweiser Verrichtung zusätzlicher Tätigkeiten werden die Beschäftigten in die Entgeltgruppe 2 eingruppiert.

Entgeltgruppe 2

Beschäftigte mit Tätigkeiten, die fachliche Kenntnisse erfordern, die durch Anleitung in betrieblicher Praxis in vergleichbarer Tätigkeit erworben wurden.

Beispiele:

Bedienungspersonal

Bufettkräfte

Hausgehilfeln

KassiererIn ohne Verkauf

Küchenhilfe mit besonderen Aufgaben

Nachtaufsicht

TopfspülerIn

Zimmermädchen

SG:

Beschäftigte im Rotationssystem

Grillerln ohne Fleischportionierung

Entgeltgruppe 3

Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung.

a) im 1. + 2. Jahr der T...

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