Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Entgelt -TV, Geld- u. Werttransportdienst, Hessen, 04.04 ... / § 2 Löhne

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die Grundlöhne betragen pro Stunde in den nachfolgenden Lohngruppen

      ab 1.4.2005 ab 1.4.2006
I. Beschäftigte im Kurier- und Belegdienst:
  a. in der Probezeit 8,57 Euro 8,64 Euro
  b. nach der Probezeit 8,69 Euro 8,76 Euro
         
II. Beschäftigte in der Geldbearbeitung:
  a. in der Probezeit 9,84 Euro 9,92 Euro
  b. nach der Probezeit 9,98 Euro 10,06 Euro
  c. selbstständige Führung der Hauptkassentätigkeit pro Mitarbeiter, pro Monat 159,22 Euro 160,41 Euro
         
III. Beschäftigte im Geld- und Werttransport:
  a. in der Probezeit 9,84 Euro 9,92 Euro
  b. nach der Probezeit 10,62 Euro 10,70 Euro
         
IV.

Beschäftigte im Geld- und Werttransport

Tätigkeitsbereich Fernfahrer der Führerscheinklasse C ab 20 Tonnen

und über 24 Stunden:
  a. in der Probezeit 10,46 Euro 10,54 Euro
  b. nach der Probezeit 11,09 Euro 11,18 Euro
  c. nach 5 Jahren Beschäftigungszeit 11,19 Euro 11,28 Euro

Für die Berechnung von Tariferhöhungen ist der jeweilige Grundlohn des/der jeweiligen Arbeitnehmers/in nach diesem Tarifvertrag zugrunde zu legen und nicht der vertraglich vereinbarte Lohn, so lange der Grundlohn nicht die Höhe des vertraglich vereinbarten Grundlohnes erreicht hat.

Die Anrechnung der Tariferhöhungen auf die Differenz zwischen Grundlohn und Vertragslohn sind durch den Arbeitgeber zulässig.

Unberührt bleibt das Recht des Arbeitgebers, künftig auch übertarifliche Zulagen, die den Grundlohn und die sonstigen Vergütungen nach dem Tarifvertrag überschreiten, mit Tariferhöhungen und sonstigen Vergütungen zu verrechnen und widerruflich zu gestalten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    569
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    331
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    163
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    119
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    109
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    96
  • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und ... / Art. 5 - 13 KAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZ
    80
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    75
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    70
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    63
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    63
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    56
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    49
  • Aufenthaltsgesetz / § 15b [ab 12.06.2026]
    47
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    46
  • Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Baden-Württemberg, 26 ... / I. Gehälter
    40
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    40
  • Gehalts- und Lohntabelle für den Einzelhandel im Bundesland Brandenburg
    36
  • TV-L - Entgeltordnung / 22.1 Ingenieure
    36
  • TV-L - Entgeltordnung / 22.3 Technische Assistenten
    35
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Entgelttransparenz sicher umsetzen: Klares Grading-System
Klares Grading-System
Bild: Haufe Shop

Das Buch erklärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung der Richtlinie. Dazu bietet es Beispiele aus der Praxis sowie Bewertungen gängiger Gradingsysteme und berücksichtigt auch die betriebliche Mitbestimmung.


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren