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Entgelt-TV, Friseurhandwerk, Bremen und Niedersachsen, 2 ... / § 2 Entgeltstufen

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Arbeitnehmer/innen mit bestandener Gesellenprüfung sowie Meister/innen im Friseurhandwerk werden in Entgeltstufen eingruppiert. Den Entgeltstufen liegen Stellenbeschreibungen nach Qualifikationsfortschritt für die einzelnen Fachbereiche zugrunde.

Für die Einstufung sind immer die Leistungen in den Fachsparten (Damenfach, Herrenfach, Kosmetik) heranzuziehen, die betriebsüblich durch Preisaushang angeboten werden, da Art und Wertigkeit von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein können.

Entgeltstufe 1 - Young Stylist

Mindestentgelt für Arbeitnehmer/innen nach abgeschlossener Berufsausbildung. Erwartet werden fachliche Tätigkeiten mit wechselnden Anforderungen, die nach Anweisung in Teilbereichen oder selbstständig im Rahmen des Salonangebots ausgeführt werden.

Hierzu gehören die vom Betrieb aufgerufenen Basistechniken, wie

  Damen- und Herrenhaarschnitt mit Frisurengestaltung
  Beherrschen von Frisier- und Dauenwellgrundtechniken
  Grundtechniken bei der Farbveränderung und Erstellen von einfachen Rezepturen
  Beratung zu allen vorgenannten Positionen

Entgeltstufe 2 - Stylist

Voraussetzung ist eine gute fachliche Qualifikation. Erwartet werden über die Entgeltstufe 1 hinausgehende Fähigkeiten mit wechselnden Anforderungen sowie selbstständiges Beraten und Arbeiten in allen Teilbereichen des Salonangebots.

Hierzu gehören unter anderem:

  Haarschnitte und Schnittkombinationen sowie Erstellen von typ- und trendgerechten Frisuren
  Basiswissen in Langhaartechnik, Haarersatz und eventuell Haarverlängerung
  Beherrschen von individuellen, kreativen und frisurgerechten Dauerwelltechniken
  Kenntnisse der Farbenlehre und Farbanalyse sowie sicheres Erstellen von Farbrezepturen;
  Beherrschen moderner Strähnentechniken
  Beherrschen der Anwendung und Auswahl von hautkosmetischen Produkten für...

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