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Entgelt-TV, Friseurhandwerk, Bayern, 16.04.2018 (AVE-Anf ... / § 4 Lohngruppen und Entgeltsätze für Rezeptionisten/innen

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1.

Für Rezeptionisten/innen gelten die nachfolgenden Lohngruppen:

Lohngruppe I

Beschäftigte im Friseurhandwerk, die überwiegend in nachfolgenden Bereichen tätig sind:

Empfang, Verkauf/Kassenführung, Telefonanmeldung, Service/Kundenbetreuung, Führung der Karteikarten/EDV, Terminplanung/Arbeitseinteilung, Arbeitszuweisung.
Lohngruppe II Beschäftigte mit Gesellenprüfung im Friseurhandwerk oder abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung, die die Tätigkeiten der Lohnstufe I erfüllen und mindestens zwei Bereiche der Lohnstufe III ausüben.
Lohngruppe III

Beschäftigte mit den Voraussetzungen der Lohnstufe II, auch mit Meisterprüfung, die zusätzlich zu den Tätigkeiten der Lohnstufe I nachfolgende Sachbereiche wahrnehmen:

Produktberatung, Wareneinkauf, Lagerverwaltung, Marketing, betriebswirtschaftliche Statistik und Auswertung
 

2.

Unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden und einer durchschnittlichen, monatlichen Arbeitszeit von 169 Stunden gelten für Rezeptionisten/innen die nachfolgenden Brutto-Arbeitslöhne pro Monat bzw. Stunde:

  bis 30.06.2018 ab 01.07.2018 ab 01.01.2019
  Monat Stunde Monat Stunde Monat Stunde
Lohngruppe I 1.652,82 € 9,78 € 1.690,00 € 10,00 € 1.732,25 € 10,25 €
Lohngruppe II 1.801,54 € 10,66 € 1.859,00 € 11,00 € 1.901,25 € 11,25 €
Lohngruppe III 2.082,08 € 12,32 € 2.146,30 € 12,00 € 2.197,00 € 13,00 €
  ab 01.01.2020
  Monat Stunde
Lohngruppe I 1.757,60 € 10,40 €
Lohngruppe II 1.925,97 € 11,40 €
Lohngruppe III 2.230,80 € 13,20 €

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