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Entgelt-TV einschließlich Anhang Militärische Anlagen un ... / Anhang Kerntechnische Anlagen

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[Vorspann]

zum Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg

vom 27. Oktober 2020

gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2021

zwischen dem

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW),

- Landesgruppen Berlin und Brandenburg -

- einerseits -

und der

Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,

vertreten durch die Landesbezirksleitung des

Landesbezirkes Berlin-Brandenburg

Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin

- andererseits -

§ 1 Geltungsbereich

Der Anhang gilt

1.

räumlich: für die Bundesländer Berlin und Brandenburg,

2.

fachlich: für alle Sicherheitsdienstleistungen in Kerntechnischen Anlagen, die in den Geltungsbereich einer Genehmigung nach den §§ 5,6,7 und 9 Atomgesetz (AtG) fallen

3.

persönlich: für alle Arbeitsnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im räumlichen und fachlichen Geltungsbereich tätig sind.

Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Bei sämtlichen nachfolgend genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.

§ 2 Begriffsbestimmung und Definition

1.

Sicherheitsmitarbeiter

Sicherheitsmitarbeiter sind Mitarbeiter, die in einer kerntechnischen Anlage tätig sind, auf Grund ihrer besonderen Ausbildung zum Dienst in einer solchen eingesetzt werden können und durch den Auftraggeber zugelassen sind und ihr Einsatz im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gefordert ist.

2.

Diensthundeführer

a)

Diensthundeführer ist der Sicherheitsmitarbeiter, der durch eine Ausbildung die besonderen Anforderungen als Diensthundeführer erfüllt, eine abgeschlossene Ausbildung zum Diensthundeführer mit Prüfung bzw. Zertifikat nachweist und dessen Einsatz von Auftraggeber genehmigt ist.

b)

Die Zahlung der Funktionszulage gem. § 4 Ziff. 1.1. setzt die Fütterung und Pflege des Diensthundes und das den Ausbildungsstand erhaltende fortlaufende selbstständige Training mit dem Di...

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