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Entgelt-TV einschließlich Anhang Militärische Anlagen un ... / § 5 Gehälter / monatlicher Festlohn

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Gehalts- / Festlohngruppen

Die Eingruppierung von Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern mit Festlohn erfolgt nach der Art der überwiegend ausgeübten Tätigkeit.

 

1

Gruppe I

Angestellte mit überwiegend selbständiger Tätigkeit und abgeschlossener Berufsausbildung oder langjähriger einschlägiger Berufserfahrung (z. B. Buchhalter, Sekretär, Sachbearbeiter) und Mitarbeiter im Empfangsdienst.

 

2

Gruppe II

Angestellte mit selbständiger Tätigkeit in gehobener Verantwortung und abgeschlossener Berufsausbildung und/oder besonderen fachlichen Kenntnissen und Leistungen, (z. B. abschlusssicherer Buchhalter, Sekretär mit erhöhten Anforderungen, Lohn-/ Gehaltsbuchhalter, Programmierer, Kundenberater, Einkäufer, Abteilungs-/ Gruppenleiter mit bis zu zehn ständigen Mitarbeitern, Ausbilder sowie Mitarbeiter im Empfangsdienst mit Fremdsprachenkenntnissen.

 

3

Gruppe III

Angestellte für selbständige, hochqualifizierte Tätigkeiten und mit großem Verantwortungsbereich und/oder denen Angestellte der Gehaltsgruppe I bis III unterstellt sind, z. B. Abteilungsleiter mit mehr als zehn Mitarbeitern.

Gehalts-/

Festlohngruppen
I II III
Ab dem 01.01.2019 1.915 € 2.170 € 2.575 €
ab dem 01.02.2019 2.010,75 € 2.278,50 € 2.900 €
ab dem 01.12.2020 2.111,30 2.392,45 3.000

Der Vergütungsanspruch je Monat besteht für Mitarbeiter mit Festlohn (Mitarbeiter im Empfangsdienst und im Empfangsdienst mit Fremdsprachenkenntnissen) bei einer Arbeitsleistung von 173 Std. monatlich. Ab der 174. Stunde wird jede zusätzlich geleistete Stunde bezahlt. Die Vergütung je Stunde ab der 174. Stunde berechnet sich aus der monatlichen Vergütung der jeweiligen Festlohngruppe geteilt durch 173.

Rückt ein Angestellter bzw. gewerblicher Mitarbeitern mit Festlohn in eine höhere Gehalts- / Festlohngruppe auf, so ist er ab dem 01. des betref...

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