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Entgelt-TV, Bandweberei, Nordrhein-Westfalen, 01.07.1991 ... / §§ 1 - 5 Entgeltliste 1 (B)

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§ 1 Geltungsbereich

für die

in Heimarbeit Beschäftigten in der Bandweberei (Hausbandweber)

im Lande Nordrhein-Westfalen

abgeschlossen zwischen dem

"Industrieverband Deutscher Bandweber und Flechter e.V."

und dem

"Verband Bergischer Hausbandweber e.V."

§ 2 Anwendungsbereich

für auf Automaten (Greiferstühle) gewebte unelastische Bänder

1.

Dem Hausbandweber sind pro Schuß per cm zu zahlen:

Bandbreite bis mm 9 12 18 27 33 42 54 64 74 84
Fadenzahl 35 42 63 94 115 147 189 224 259 294
Pf-Betrag 2,5 3,0 3,5 3,7 4,1 5,2 6,2 8,5 9,5 10,5
                     
Bandbreite bis mm 125 150 175 200 280 360        
Fadenzahl 437 525 612 700 980 1260        
Pf-Betrag 14,5 27,1 29,3 31,4 34,0 45,0        

Die vorgenannten Pf-Beträge sind mit der geforderten Schußzahl per cm zu multiplizieren.

2.

Zu diesem so errechneten Entgelt sind folgende Zu- bzw. Abschläge zu- oder abzurechnen.

a)

Wird die bei den Bandbreiten unter 1. genannte Fadenzahl unterschritten, so ist für jeden Faden weniger ein Abschlag von 0,1 Pf zulässig.

 

Dieser Abschlag darf jedoch bei Bändern bis 42 mm Bandbreite höchstens 30% der vorgegebenen Fadenzahlen ausmachen.

 

Der höchstmögliche Abzug für nicht vorhandene Fäden beträgt demnach

bis Bandbreite in mm 9 12 18 27 33 42  
höchstmöglicher Abzug 1,0 1,3 1,9 2,8 3,4 4,4 Pf

b)

Wird die unter 1. genannte Fadenzahl überschritten, so ist für jeden Faden mehr ein Zuschlag von 0,3 Pf zu vergüten.

c)

Bei einer Fadendichte von mehr als 5 Faden je mm ist für jeden Faden mehr wie unter 1. genannt, anstatt 0,3 Pf ein Zuschlag von 0,4 Pf zu zahlen.

 

Außerdem sind für Bänder mit besonders hoher Fadendichte ohne Rücksicht auf die Gesamtfadenzahl, folgende Zuschläge zu zahlen:

Bei einer Fadendichte von über 9 bis 12 Faden je mm 10%
Bei einer Fadendichte von über 12 bis 15 Faden je mm 20%
Bei einer Fadendichte von über 15 bis 18 Faden je mm 30%
Be...

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