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Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) [bis 11.10.2025] / Teil II

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KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen

 

a)

Gasturbine mit Wärmerückgewinnung (kombinierter Prozess)

 

b)

Gegendruckdampfturbine

 

c)

Entnahme-Kondensationsdampfturbine

 

d)

Gasturbine mit Wärmerückgewinnung

 

e)

Verbrennungsmotor

 

f)

Mikroturbinen

 

g)

Stirling-Motoren

 

h)

Brennstoffzellen

 

i)

Dampfmotoren

 

j)

Rankine-Kreislauf mit organischem Fluidum

 

k)

Jede andere Technologie oder Kombination von Technologien, für die die Begriffsbestimmung von Artikel 2 Nummer 30 gilt.

Bei der Durchführung und Anwendung der allgemeinen Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK befolgen die Mitgliedstaaten die in der Entscheidung 2008/952/EG der Kommission vom 19. November 2008 zur Festlegung detaillierter Leitlinien für die Umsetzung und Anwendung des Anhangs II der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[1] festgelegten detaillierten Leitlinien.

[1] ABl. L 338 vom 17.12.2008, S. 55.

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Richtlinie (EU) 2023/1791 d... / Teil II KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen
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  1. Gasturbine mit Wärmerückgewinnung (kombinierter Prozess)   2. Gegendruckdampfturbine   3. Entnahme-Kondensationsdampfturbine   4. Gasturbine mit Wärmerückgewinnung ...

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