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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2025 / H 6.14 Unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen

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Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft

sind wesentliche Betriebsgrundlagen i. S. d. funktionalen Betrachtungsweise (>BFH vom 04.07.2007 – X R 49/06, BStBl II S. 772).

Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist kein Teilbetrieb i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG (>BFH vom 20.07.2005 – X R 22/02, BStBl II 2006 S. 457).

Negatives Kapitalkonto

Die Übertragung eines Betriebs unter Familienangehörigen kann auch dann unentgeltlich sein, wenn der Erwerber sämtliche Betriebsschulden übernimmt und das Eigenkapital im Zeitpunkt der Übertragung negativ ist (>BFH vom 06.05.2024 – III R 7/22, BStBl II S. 740).

Nießbrauchsvorbehalt

  • Die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs fällt nicht unter § 6 Abs. 3, weil es an der Einstellung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit durch den Übertragenden fehlt; der Übertragende verpachtet aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs weiterhin selbst (>BFH vom 08.08.2024 – IV R 1/20, BStBl II 2025 S. 122).
  • >H 16 (6) Nießbrauch

Photovoltaikanlagenbetrieb

>BMF vom 17.07.2023 (BStBl I S. 1494), Rn. 22

Realteilung

>BMF vom 19.12.2018 (BStBl 2019 I S. 6)

(Anhang 24 III)

Unentgeltliche Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch

Zur unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch >BMF vom 28.10.2025 (BStBl I S. 1834)

Anhang 9 VII 2

Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen

>BMF vom 20.11.2019 (BStBl I S. 1291) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 05.05.2021 (BStBl I S. 696)

(Anhang 9 VII)

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