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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2025 / H 10.4 Vorsorgeaufwendungen (Allgemeines)

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Abzug von Vorsorgeaufwendungen

  • Zum Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 bis 3a EStG >BMF vom 24.05.2017 (BStBl I S. 820) unter Berücksichtigung der Ergänzung durch BMF vom 06.11.2017 (BStBl I S. 1455), BMF vom 28.09.2021 (BStBl I S. 1833), BMF vom 16.12.2021 (BStBl 2022 I S. 155) und BMF vom 28.12.2023 (BStBl I 2024 S. 209)

    (Anhang 1a II 1)

  • Zur Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen >BFH vom 18.11.2009 – X R 34/07 (BStBl II 2010 S. 414) und BFH vom 09.12.2009 – X R 28/07 (BStBl II 2010 S. 348).
  • Zum Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung und zur Anwendung der Ausnahme vom Abzugsverbot für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz >BMF vom 03.04.2025 (BStBl I S. 964)

Berufsständische Versorgungseinrichtungen

Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG erbringen >BMF vom 19.06.2020 (BStBl I S. 617).

(Anhang 1a III)

Bonuszahlungen privater Krankenversicherungen

>BFH vom 16.12.2020 – X R 31/19 (BStBl II 2022 S. 106)

Höchstbetragsregelung

Die Regelung über die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (>BFH vom 09.09.2015 – X R 5/13, BStBl II S. 1043).

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