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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2025 / H 10.10 Schulgeld

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Allgemeines

  • >BMF vom 09.03.2009 (BStBl I S. 487)

    (Anhang 27a)

  • Der Abzug von Schulgeldzahlungen setzt nicht voraus, dass die Eltern selbst Vertragspartner des mit der Privatschule abgeschlossenen Vertrages sind (>BFH vom 09.11.2011 – X R 24/09, BStBl II 2012 S. 321).

Aufwendungen für den Schulbesuch als außergewöhnliche Belastungen

>H 33.1 – 33.4 (Schulbesuch)

Privatschule in der Schweiz

Schulgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird, kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. Hierin liegt keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz vom 21.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 811) gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Privatschulen, die in der EU oder im EWR belegen sind (>BFH vom 09.05.2012 – X R 3/11, BStBl II S. 585).

Spendenabzug

Zum Spendenabzug von Leistungen der Eltern an gemeinnützige Schulvereine – Schulen in freier Trägerschaft >BMF vom 04.01.1991 (BStBl 1992 I S. 266).

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