H 6.1 Anlagevermögen und Umlaufvermögen
Anlagevermögen
Baumbestand
Der in einem selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand gehört als Wirtschaftsgut zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen eines Forstbetriebs (>BMF vom 16.05.2012 – BStBl I S. 595).
(Anhang 20 III)
Digitale Wirtschaftsgüter
Zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung >BMF vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187)
(Anhang 1 V)
Erwerb von Wirtschaftsgütern kurz vor Betriebsveräußerung
Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der dauerhaften Einbindung in einen bereits bestehenden Geschäftsbetrieb erworben werden, sind auch dann im Anlagevermögen auszuweisen, wenn die gesamte organisatorische Einheit (Betrieb einschließlich erworbener Wirtschaftsgüter) kurze Zeit später mit der Absicht der Weiterführung veräußert wird (>BFH vom 10.08.2005 – BStBl 2006 II S. 58).
Filme
In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (>BFH vom 20.09.1995 – BStBl 1997 II S. 320).
Geschäfts- oder Firmenwert
Gewerblicher Grundstückshandel
>BMF vom 26.03.2004 (BStBl I S. 434), Tz. 33
(Anhang 17)
Grund und Boden eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
>BMF vom 26.03.2004 (BStBl I S. 434), Tz. 27
(Anhang 17)
Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden
- Halbfergie Bauten auf fremdem Grund und Boden werden als Vorräte dem Umlaufvermögen zugeordnet (>BFH 07.09.2005 – BStBl 2006 II S. 298).
- >H 6.7
Leergut in der Getränkeindustrie
Musterhäuser
rechnen zum Anlagevermögen (>BFH vom 31.03.1977 – BStBl II S. 684).
Praxiswert/Sozietätspraxiswert
>BFH vom 24.02.1994 (BStBl II S. 590)
Rohstoff
Zum Begriff des Rohstoffs und seiner Zuordnung zum Umlauf-(Vorrats-)vermögen >BFH vom 02.12.1987 (BStBl 1988 II S. 502).
Umlaufvermögen
Umfang >Gliederungsschema in § 266 Abs. 2 HGB
Vorführ- und Dienstwagen
rechnen zum Anlagevermögen (>BFH vom 17.11.1981 – BStBl 1982 II S. 344).
H 6.2 Anschaffungskosten
Ablösezahlungen im Profifußball
Zahlungen an den abgebenden Verein für den Transfer von Spielern sind aktivierungspflichtige Anschaffungskosten. Zu aktivieren sind auch die an Spielervermittler gezahlten Provisionen, soweit sie im Zusammenhang mit Vereinswechseln von Spielern gezahlt werden. Hingegen sind gezahlte Provisionen, die für Spieler gezahlt werden, die ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln, als sofort abziehbare Betriebsausgaben zu behandeln. Gleiches gilt für Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen, die für ablösefrei zu einem anderen Verein gewechselte Spieler gezahlt werden (>BFH vom 14.12.2011 – BStBl 2012 II S. 238).
Anschaffungskosten
Begriff und Umfang >§ 255 Abs. 1 HGB
Ausländische Währung
- Bei einem Anschaffungsgeschäft in ausländischer Währung ist der Wechselkurs im Anschaffungszeitpunkt für die Berechnung der Anschaffungskosten maßgebend (>BFH vom 16.12.1977 – BStBl 1978 II S. 233).
- Ist der in einer Fremdwährung geleistete Einzahlungsbetrag eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, durch den sich die Anschaffungskosten seiner Beteiligung erhöht haben, später an den Gesellschafter zurückzuzahlen und hat sich der – in € – berechnete Wert jenes Betrags inzwischen durch einen Kursverlust der fremden Währung vermindert, entsteht für den Gesellschafter auch dann kein sofort abziehbarer Aufwand, wenn er die Beteiligung im Betriebsvermögen hält. Der Anspruch auf die Rückzahlung ist bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich mit demjenigen Wert anzusetzen, der sich unter Berücksichtigung des Wechselkurses am Tag der Darlehensgewährung oder – im Fall der dauernden Wertminderung – eines ggf. niedrigeren Kurses am Bilanzstichtag ergibt (>BFH vom 27.04.2000 – BStBl 2001 II S. 168).
Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG
- Die Ausschüttung aus dem Eigenkapital nach § 27 KStG verringert wie eine >Rückzahlung aus Kapitalherabsetzung die Anschaffungskosten der Beteiligung an einer Ka...