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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2024 / Zu § 49 EStG

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H 49.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Allgemeines

Stand der dbA und anderer abkommen im Steuerbereich >Anhang 12 I LStH 2025

Anteilsveräußerung mit Verlust nach Wegzug ins EU-/EWR-Ausland

>§ 6 Abs. 6 AStG

Beschränkt steuerpflichtige inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Verpachtung

liegen vor, solange der Verpächter für seinen Gewerbebetrieb im Inland einen ständigen Vertreter, gegebenenfalls den Pächter seines Betriebs, bestellt hat und während dieser Zeit weder eine Betriebsaufgabe erklärt noch den Betrieb veräußert (>BFH vom 13.11.1963 – BStBl 1964 III S. 124 und vom 12.04.1978 – BStBl II S. 494).

Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte nach § 50a EStG

  • >BMF vom 25.11.2010 (BStBl I S. 1350) – Anhang 12 IV letztmals abgedruckt im EStH 2016
  • >R 49.1 Abs. 3

Grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken

>BMF vom 27.10.2017 (BStBl I S. 1448)

Nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Zusammenhang mit einer inländischen Betriebsstätte

>H 34d sinngemäß.

Rechte, die in ein inländisches Register eingetragen sind

>BMF vom 06.11.2020 (BStBl I S. 1060) und BMF vom 11.02.2021 (BStBl I S. 301)

Schiff- und Luftfahrt

  • Pauschalierung der Einkünfte >§ 49 Abs. 3 EStG
  • Steuerfreiheit der Einkünfte bei Gegenseitigkeit mit ausländischem Staat >§ 49 Abs. 4 EStG
  • Verzeichnis der Staaten, die eine dem § 49 Abs. 4 EStG entsprechende Steuerbefreiung gewähren; Gegenseitigkeit wird erforderlichenfalls vom BMF festgestellt >Anhang 12 I LStH 2025

Ständiger Vertreter

kann auch ein inländischer Gewerbetreibender sein, der die Tätigkeit im Rahmen eines eigenen Gewerbebetriebs ausübt (>BFH vom 28.06.1972 – BStBl II S. 785).

Veräußerung von Dividendenansprüchen

Zur Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte >BMF vom 26.07.2013 (BStBl I S. 939)

Zweifelsfragen zur Besteuerung der Einkünfte aus Vermiet...

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